Rauchen gefährdet die Gesundheit

  • Hallo Forumsmitglieder ,

    folgender Fall:

    Ein Patient (Diabetiker ; Typ 2) habe sich vor 3 Monaten mit einer Zigarette im Bereich des rechten oberen Sprunggelenkes verbrannt. Nach ambulanter Anbehandlung wurde der Patient stationär aufgenommen.

    Es ergab sich folgender Lokalbefund:
    trockene Gangrän im Bereich des rechten oberen Sprunggelenkes von ca. 10 cm Durchmessergröße, bekannte rechtsseitige Hemiparese nach Apoplex.

    Es folgten :
    US-Amputation
    p.o. Wundheilungsstörungen
    OS-Amputation

    Welche Kodierung ist bei oben geschilderten Fall richtig ?

    1. Mglk.:
    HD I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien ; mit Gangrän

    2. Mglk.:
    HD S91.0 Offene Wunde der Knöchelregion
    ND T89.03 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen eines Traumas ;
    ; Verzögerte Wundheilung

    3. Mglk.:
    HD E11.70 Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-II-´
    Diabetes] mit multiplen Komplikationen ; nicht entgleist
    ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    ND I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien ; mit Gangrän

    4. Mglk.:
    Kodierung als Verbrennung


    Für Vorschläge , Anregungen etc. bin ich dankbar !

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Schädlich

  • Hallo Herr Schädlich,

    mir scheint, dass sich niemand an das heikle Thema heranwagt, oder sind alle beim Lesen der neuen Listenentwürfen zu beschäftigt.

    Die meisten Probleme Ihrer Fragestellung können nur vor Ort gelöst werden. Z.B. befindet sich die „Brandwunde“ nach 3 Monaten noch im Stadium der Erstbehandlung. Ist die Wunde bzw. deren bisherige frustrane Behandlung der Aufnahmegrund? Steht die Gangrän im ursächlichen Zusammenhang mit der Brandverletzung oder wäre sie sowieso im Rahmen der diabetischen Angiopathie aufgetreten? Ist es überhaupt eine diabetische Angiopathie (wenn nein, müsste der untenstehende Vorschlag ganz anders codiert werden). Begannen die Prodromi der Gangrän schon früher und wurden vom Patienten nur nicht eher bemerkt (Hemiparese)?

    Nach der Aufnahme wurde nach Ihren Angaben anscheinend die diabetische Gangrän behandelt und nicht die Brandwunde, dann könnte die Codierung etwa folgendermaßen aussehen.

    Spätfolge nach Brandverletzung OSG-Bereich (sofern relevant und mit
    der Gangrän im Zusammenhang als ND sonst gar nicht codieren) T93.0
    Aber wenn noch im Rahmen der Erstbehandlung stattdessen S91.0 + T89.ff
    (man beachte aber auch T79.ff verboten ist dieser Code nicht,
    aber die DKR ziehen die T89.ff vor)
    Alter Apoplex mit Hemiparese (eventuell genauer) ND I69.4 + G81.9
    Diabetische Gangrän OSG-Bereich (Typ II Diabetes) HD E11.5 + I79.2
    Wundheilungsstörung nach Amputation (genauer eruieren) je nach Ursache (ND) T87.4 – T87.6
    US-Amputation (genauer eruieren ) 5-864.6 – 5-864.a
    Nachamputation (jetzt OS; genauer eruieren) 5-983 + 5-864.2 – 5-864.5

    Wenn Keime im Spiel sind, müssen diese auch noch codiert werden, ebenso die Angiographien usw.

    Soweit mein Vorschlag, aber im Krankenblatt findet sich sicherlich noch viel mehr, denn eine Nachamputation macht man nur selten als Sofortbehandlung einer Amputation.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter ,

    vielen Dank erstmal für Ihre Antwort .
    Ich habe schon gedacht , es antwortet niemand mehr auf die Frage :( .

    Worum es mir im Wesentlichen ging :
    Kodiere ich den Fall als offene Wunde mit Wundheilungsstörung , als Verbrennung oder als Diabeteskomplikation .

    Es ist davon auszugehen , daß

    1. Sich die „Brandwunde“ nach 3 Monaten noch im Stadium der Erstbehandlung befindet.
    2. Die Wunde bzw. deren bisherige frustrane Behandlung der Aufnahmegrund ist .
    3. Die Gangrän im ursächlichen Zusammenhang mit der Brandverletzung steht.
    4. Ein früherer Beginn der Prodromi wird ausgeschlossen .


    Nach der Aufnahme wurde die diabetische Gangrän behandelt und nicht die Brandwunde .


    Ich neige ebenfalls zu der von Ihnen vorgeschlagenen Kodierung :

    HD E11.50 Diabetes mellitus (Typ 2) mit Gefäßkomplikationen , n. ent.
    ND I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    ND S91.0 Offene Wunde der Knöchelregion
    ND T89.03 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen eines Traumas ;
    ; Verzögerte Wundheilung


    Mit freundlichen Grüßen aus dem verregneten :angry: Sachsen

    Mario Schädlich

  • Hallo Forum!

    Ich möchte dieses Thema noch einmal aufleben lassen.
    Der folgende Fall ist meiner Meinung nach ähnlich gelagert:
    Pat. mit z.n. US-Amputation wird eine Woche später mit Wundheilungsstörung am Amputationsstumpf (Nekrose und Dehiszenz) erneut aufgenommen,die Amputation erfolgte aufgrund eines Diabetes m. mit PAVK IV.Während des 2. Aufenthaltes erfolgte nun aufgrund dieser Komplikation die OS-Amputation.
    Meine Frage zielt auf die HD der Wiederaufnahme (die evtl. wegen Komplikationen ohnehin zusammengeführt wird).

    Folgende Überlegungen:
    1.HD T87.5 ND E11.50+i79.2, Z89.5, i70.24, t81.3
    2.HD E11.70+I79.2 ND T87.5, Z89.5, i70.24, t81.3
    3.HD E11.50+i79.2 ND t87.5, z89.5, i70.24, t81.3

    Ich tendiere zu der 1. Variante bin mir aber nicht sicher, denn die PAVK ist ja sicher für das Entstehen der Nekrose mit verantwortlich. Oder ist das alles unter dem Überbegriff Diab. Fuß zu sehen(glaube ich aber eher nicht)-wäre dann Variante 3.

    Wer kann mir weiterhelfen?
    Vielen Dank

    goerli

  • Hallo,

    seit 2005 besteht in den DKR die Regelung, dass Komplikationen so spezifisch wie möglich zu verschlüsseln sind. Da die Kodes aus T87.- als einzige die spezifischen Komplikationen eines Amputationsstumpfes bezeichnen, ist Variante 1 korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach