Kodierung sek. Wundheilung bei primär offener Wunde?

  • Hallo zusammen,

    ich benötige wieder einmal einen klugen Hinweis, wie ich folgendes Problem richtig (und vor allem MDK-sicher!) verschlüsseln kann:

    Patient kommt mit Appendizitis; während der OP Ruptur der Appendix; Wunde wir primär offen gelassen (!)

    Kodierung am Ende:
    HD: K35.0 Appendizitis mit Peritonitis (inkl. Perforation)
    ND: T81.8 Sonst. Komplikation nach OP

    Letzteres erfolgte für die Abbildung des pflegerischen Mehraufwandes bei sekundärer Wundheilung (umfangreicher Verbandwechsel etc.)
    Nun lehnt der MDK diese Diagnose aber ab - Begründung: da die Wunde primär offen war, ist es keine Komplikation sondern in der Sache selbst bedingt...

    Wer kann helfen?
    Danke im Voraus.

    Christine Scheel
    Kliniken Muldentalkreis
    MedizinControlling

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Scheel,

    die sekundäre Wundheilung ist nicht direkt im ICD zu kodieren (kein selbstbeschreibender Kode oder als Inklusivum vorhanden. Die Zuordnung zu T81.8 wird über den hinterlegten Thesaurus vollzogen, deswegen ist hier die inhaltliche Beschreibung (sekundäre Wundheilung) aus dem Kode-Text nicht ableitbar. Vielleicht sollte dieser Sachverhalt dem MDK erläutert werden (falls nicht bekannt).
    Allerdings könnte nun die Aussage kommen, dass eine Thesauruszuordnung nicht in jedem Fall korrekt ist und dies hier vorliegt (wie auch immer hierfür die Begründung lauten sollte), somit eine Kodierung über T81.8 nicht vollzogen werden darf.
    Die Argumentation auf medizinischer Basis kann ich nicht ganz nachvollziehen, weil 1. hier ja wohl eine Ausnahmesituation vorliegt (die sekundäre Wundheilung) und dies nicht über den Kode der Appendizitis/Peritonitis erklärt wird und 2. das logischerweise eine offene Wund vorliegen muss, damit sie sekundär heilen kann. Die Kausalität ist nicht die zu klärende Frage, sondern eher die inhaltliche Zuordnung des Sachverhalts zu einem Kode.

    Ich würde Ihnen vorschlagen, die Frage "Welchen Kode soll man für die sekundäre Wundheilung (Ihre Fallbeschreibung beigefügt) benutzen" dem DIMDI (Email: posteingang@dimdi.de) zuzuleiten. Die Frage, inwiefern die sekundäre Wundheilungsstörung die Definition der relevanten ND erfüllt sollten Sie zusätzlich an das InEK (Email: medizin@inek-drg.de) richten.
    Mit beiden Antworten haben Sie dann Klärung und u.U. eine Argumentationsgrundlage, fußend auf die Aussage der beiden hierfür relevanten und entscheidenden Institute, die Sie dann auch zitieren dürfen.

    Lassen Sie uns bitte dann das Ergebnis hier zukommen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    danke für die schnelle Antwort.

    Sie haben Recht, die Ablehnung durch den MDK erfolgte auch auf Basis der offiziellen Inklusiva des DIMDI für T81.8. Dort wird aber leider die 'sekundäre Wundheilung' nicht explizit erwähnt.

    Werde daher Ihre Vorschläge aufgreifen und mich sowohl ans DIMDI als auch das InEK wenden. Hoffe von dort auf nützliche Argumente. Sobald eine Antwort da ist, leite ich sie weiter.

    Mfg
    Christine Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Hallo Herr Selter,

    an Diagnosen gab es nur die bereits angegebenen. Der Patient hatte keine weiteren Nebenerkrankungen oder Komplikationen.
    Also:
    HD: K35.0
    ND: T81.8
    OPS: 5-470.0 Appendektomie, offen chirurigsch

    Sollten wir etwas übersehen haben?

    Mfg
    Christine Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Ups, da muss ich jetzt doch erst einmal passen. Die Akte habe ich nämlich im Moment hier nicht vor mir liegen (befindet sich im anderen KH). Ich kann mich aber nicht so recht erinnern, dass da ein Keim bestimmt worden wäre.
    Könnte aber morgen mal nachsehen ob sich in diese Richtung ein Hinweis findet (Mibi leider nicht im KIS integriert).

    Danke für den Tipp.

    Mfg
    Christine Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

    • Offizieller Beitrag

    Der MDK wurde ja auf den Plan gerufen, weil Sie die G07A abgerechnet haben. Ohne die T81.8 landen Sie aber in der G07B, womit klar ist, warum das Interesse der Kasse/MDK so hoch ist, dies nicht anzuerkennen.

    Nun sagen die DKR:

    Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.-! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96.-! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    ...

    Manche dieser Kodes haben auch einen CCL, der die A-Stufe (PCCL gleich/größer 3) der G07 provoziert. Haben Sie also diesen nachgewiesen, ist er zu kodieren. Somit würde es dann für die Zuordnung zur A-Variante gar keine Rolle spielen, ob die T81.8 erwähnt wird.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Ja, die Intention der KK (über den MDK) ist klar und eindeutig. Alles was mit "A" endet ist zu hinterfragen und möglichst (nach unten) zu korrigieren...

    Werde aber unabhängig davon, ob ich noch einen Mibi-Befund finde, die Frage nach der sekundären Wundheilung weiterleiten. Die Mails sind bereits abgeschickt; bin gespannt auf die Antworten.

    Chr. Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Als Komplikation würde ich die "sekundäre Wundheilung" keinesfalls bezeichnen, denn es handelt sich ja um eine offene Wundbehandlung - da gebe ich dem MDK recht. Aber die intraoperative Perforation ist eine Komplikation und somit kodierbar. Von dem Pus einen Abstrich abzunehmen sollte auch schon vor DRG-Zeiten ein Reflex des Chirurgen gewesen sein, der jetzt bei Erregernachweis kräftig mit CCL-Punkten belohnt wird. Trotz Schulungen wird die Kodierung leider immer wieder in der Praxis vergessen.
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bartkowski:
    ...Aber die intraoperative Perforation ist eine Komplikation und somit kodierbar.


    Hallo,

    K35.0 = Appendizitis mit diffuser Peritonitis (inkl. Perforation).
    Somit ist dieser Sachverhalt bereits kodiert.

    Gruß

    --
    D. D. Selter