Kodierung sek. Wundheilung bei primär offener Wunde?

  • Bei der geschilderten Kasuistik kann man noch nicht von einer Peritonitis sprechen, auch war der klinische Befund der Appendizitis nicht als perforiert bezeichnet worden. Es handelte sich nach der Beschreibung vielmehr um eine iatrogene Perforation/Ruptur im Rahmen der OP, bei der vermutlich die Bauchhöhle oder die OP-Wunde mit dem Eiter kontaminiert wurde, nach meiner Einschätzung eine typische OP-Komplikation. Die HD wäre daher mit K35.9 anzugeben, dies würde allerdings erst in der Version G-DRG 2004 zu einem anderen Gruppierungsergebnis führen.
    NB: wenn bei der laparoskopischen Cholezystektomie die Gallenblase versehentlich eröffnet wird und Galle / Konkremente austreten, würde dies auch nicht als perforierte Cholezystolithiasis oder gallige Peritonitis bezeichnet werden!
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bartkowski,

    das hatte ich nicht mehr in Erinnerung (intraoperativ) und hatte auch nicht noch mal oben nachgelesen. Deswegen gebe ich Ihnen recht, dass dies nicht Inhalt des Kodes K35.0 ist (wenn intraoperative Komplikation).
    Bezüglich der Peritonitis sollte vielleicht Frau Scheel eine klärende Bemerkung machen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo zusammen,

    danke für die Diskussion. Sorry, dass ich mich nicht früher gemeldet habe, doch die Anfragen der KK rauben mir im Moment etwas die Zeit.

    Zur Frage Peritonitis: Laut Dokumentation hatte der Patient keine.

    Auf die ursprüngliche Frage nach der korrekten Kodierung einer sekundären Wundheilung habe ich leider noch keine Antworten erhalten...

    Mfg
    Chr. Scheel

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Hallo Frau Scheel,
    die sekundäre Wundheilung in Ihrem Fallbeispiel ist keine zu kodierende Diagnose. Es handelt sich um eine Form der Therapie, die im Kode der Appendektomie enthalten ist. Üblicherweise wird ja die Wunde durch Hautnaht verschlossen, auf diese Teilleistung wurde in Ihrem Fall aus medizinischer Indikation verzichtet. Trotzdem ist der verwendete Kode der Appendektomie zulässig, die sekundäre Wundheilung wird allerdings nicht abgebildet.
    Wenn eine Wundheilungsstörung auftritt und die primär verschlossene Wunde nunmehr sekundär granuliert, ist dies als Komplikation mit einem Diagnosenkode verschöüsselbar, z.B. T81.8.
    Wenn eine primär offene Wunde nach Verletzung offen behandelt wird, bietet die ICD-10 diverse Kodes für offene Wunden, z.B. S31.1 offene Wunde der Bauchdecke.
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    habe jetzt die erste offizielle Antwort (vom DIMDI) erhalten.
    Hier der Auszug:

    >> von der ICD-Seite ist der Fall mit K35.0 korrekt kodiert. Eine Komplikation nach OP liegt m.E. nicht vor, weil die Wunde primär offen gelassen wird. Das unterschiedliche therapeutische Vorgehen kann nicht durch eine Diagnosenklassifikation abgebildet werden.
    MfG
    iA
    Michael Schopen
    <<

    Zwar steht die Antwort des InEK noch aus, doch wie es scheint, gibt es leider doch keine Möglichkeit den erhöhten Aufwand bei 'sek. Wundheilung einer primär offen gelassenen Wunde' abzubilden. Wie soll ich das nur den Chirurgen "beibringen"...

    Mfg
    Christine Scheel
    Kliniken Muldentalkreis

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Mit den neuen Prozeduren-Kodes 8-191 sind ab 2004 die Verbände bei offen- granulierenden Wunden kodierbar, damit können "Ihre" Chirurgen die Leistung andeuten, objektiv darstellbar ist der Aufwand aber nicht, wie in vielen anderen Fällen auch, da der Kode nur einmal pro stationärem Aufenthalt und nicht pro Verbandwechsel angegeben werden darf.
    Mein Rat: Halten Sie sich nicht unnötig mit diesem nicht DRG-relevanten Thema auf, entscheidener ist die Frage, ob eine Peritonitis bzw. Perforation vorgelegen hat, dies muss der Operateur eindeutig entscheiden, dokumentieren und Ihnen für das Controlling mitteilen, sonst ist korrekte ICD-Kodierung und DRG-Zuordnung nicht möglich.
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin