Frist zur Rechnungsstellung?

  • Schönen guten Tag zusammen,
    es kann sein, dass meine Frage schon beantwortet wurde. Ich habe leider nichts gefunden.
    Gibt es in irgendeiner Vorschrift irgendeine Frist, innerhalb derer im DRG-System die Rechnung an die KK gestellt werden muss?
    Ich habe da was im Hinterkopf, dass nach Rechungsstellung >3 Tage die KK die Rechnung kürzen kann und vorher nicht ?!?(
    Nur finde ich das jetzt nicht mehr. Kann aber auch sein, dass ich da was mit der Datenübermittlung durcheinander bringe. Vielleicht kann mir jemand helfen.
    Falls das schon mal diskutiert worden sein sollte: Habe über die Suche im Forum leider nichts gefunden.
    Vielen Dank für Antwort.
    :rotate:
    E. Horndasch

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    wahrscheinlich meinen Sie die Vereinbarung zu §301, die ja u.a. auch die Rechnungsübermittlung enthält:

    in §4 Abs 5 heißt es:

    " (5) Der Rechnungssatz ist in der Regel einmal pro Kalenderwoche an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle zu übermitteln."

    Von einer Kürzung der Rechnung bei Nichtbeachtung von Fristen ist mir nichts bekannt, und scheint mir auch (immer noch naiv, wie ich bin) abwegig.

    Im GEgenteil dürfte die Kasse froh sein, wenn Sie ihre Rechnungen spät erstellen, denn das bringt natürlich der Kasse einen Liquiditätsvorteil, und Ihnen im Krankenhaus deshalb einen Nachteil. Vielleicht meinen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr Horndasch

    ich kann mich Frau/Herrn Mautnar nur anschliessen, vielleicht als Zusatz: Entlassungsmeldung muss drei Arbeitstage nach Entlassung an die Krankenkasse erfolgen, Rechnung soll einmal pro Woche an die Kasse geschickt werden.

  • Hallo Herr Proesl,

    so ganz kann ich mich dem muss in Ihrem Post nicht anschließen.
    In §4 Zeitabstände der Datenübermittlung:vertrag:

    heisst es unter Punkt
    (4) Die Entlassungsanzeige soll innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Entlassung oder Verlegung des Versicherten an die Krankenkasse oder die von der Krankenkasse benannte Stelle übermittelt werden. Sie ist spätestens mit der Schlußrechnung zu übermitteln.

    Natürlich versuchen wir die Entlassungsanzeige so schnell wie möglich an die KK weiterzuleiten, gelegentlich:D dauerts aber etwas länger, wenn wir die Dokumentation noch überprüfen müssen.

    Grüsse aus Oberbayern