Hallo und guten Morgen,
ich hab da mal eine Frage.
Beim zunehmenden Eintauchen in die DRG´s fällt mir auf, dass eine Zusatzdiagnose "N39.0 Harnwegsinfekt, akut oder asymptomatisch oder bakteriell" so gut wie jede Hauptdiagnose zu einem "sehr schweren Fall" macht. Medizinisch natürlich fraglich, da ein asymptomatischer HWI bei jedem Patienten vermutet werden kann, es reicht ein Leuko im Urinstatus.
Konkrete Frage, stimmt es, dass dieses Phänomen daher rührt, dass das australische Urosepsis gemeint war und im Grunde ein Übersetzungsfehler vorliegt?
Gruß aus München
HArnwegsinfekte überbewertet
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das_femur -
6. Oktober 2003 um 09:40
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Hallo das femur,
die "häufigste relevante Neben ICD " deutschland ist sehr umstritten. Manche optionshäuser haben die N39.0 als Kodiermöglichkeit gelöscht, um die MDK Nachfragen zu reduzieren. Wir kodieren den HWI nur wenn :
Im Urinsediment nachweisbar
im Uricult der Erreger nachgewießen wurde
Eine entsprechende Antibiose erfolgte
Das mag zwar vielleicht übertrieben sein, aber nach diesem Raster gehen wir vor. Wer sieht das Anders ?--
Kurt Mies -
Hallo!
Ich denke, mann kann immer dann eine Harnwegsinfektion kodieren, wenn diese 1. nachgewiesen (klinisch, Labor etc.) und 2. eine entsprechenende Therapie (z.B. Antibiose) durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Meeßen
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Sorry!
Das "mann" sollte nur mit einem "N" sein.
Meeßen
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Hallo Herr Meeßen,
mit "edit" können Sie Ihren Beitrag nachträglich editieren.
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Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf -
Schönen guten Tag allerseits!
Meiner Ansicht nach könne/dürfen/sollten Diagnosen dann verschlüsselt werden, wenn sie:
1. einen medizinisch zutreffenden Sachverhalt beschreiben sowie
2. den Kriterien der Kodierrichtlinien
[*] diagnostische Konsequenz oder
[*] therapeutische Konsequenz oder
[*] erhöhter Pflege- oder Betreuungsaufwand
entsprechen und3. nicht ausdrücklich durch Anmerkungen im ICD oder die Kodierrichtlinien ausgeschlossen sind.
Die Anpassung eines unter Umständen zu hohen CCL-Wertes muss durch die kalkulation erfolgen, was aber nur möglich ist, wenn die obigen Regeln befolgt werden. Was nicht verschlüsselt wird (obwohl den Kodierrichtlinien entsprechend), kann auch nicht in die Kalkulation einfließen.
Schönen Tag noch,
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Reinhard SchaffertMedizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
ZitatOriginal von das_femur:Konkrete Frage, stimmt es, dass dieses Phänomen daher rührt, dass das australische Urosepsis gemeint war und im Grunde ein Übersetzungsfehler vorliegt?
Ich glaube hier liegt eine Verwechslung vor. Es gibt einen "Thesaurusübersetzungsfehler" der auch in den Speziellen DKR erwähnt wird:
0104a Urosepsis
„Urosepsis“ ist laut alphabetischem Verzeichnis zur ICD-10 und laut ICD-10-Diagnosenthesaurus mit N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet zu verschlüsseln. Dieser Kode bezeichnet eine Harnwegsinfektion.
Bei klinisch manifester Sepsis ist ein Kode aus A40.- Streptokokkensepsis oder A41.- Sonstige Sepsis zuzuweisen.
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GrußD. D. Selter