HArnwegsinfekte überbewertet

  • Hallo und guten Morgen,
    ich hab da mal eine Frage.
    Beim zunehmenden Eintauchen in die DRG´s fällt mir auf, dass eine Zusatzdiagnose "N39.0 Harnwegsinfekt, akut oder asymptomatisch oder bakteriell" so gut wie jede Hauptdiagnose zu einem "sehr schweren Fall" macht. Medizinisch natürlich fraglich, da ein asymptomatischer HWI bei jedem Patienten vermutet werden kann, es reicht ein Leuko im Urinstatus.
    Konkrete Frage, stimmt es, dass dieses Phänomen daher rührt, dass das australische Urosepsis gemeint war und im Grunde ein Übersetzungsfehler vorliegt?
    Gruß aus München

  • Hallo das femur,
    die "häufigste relevante Neben ICD " deutschland ist sehr umstritten. Manche optionshäuser haben die N39.0 als Kodiermöglichkeit gelöscht, um die MDK Nachfragen zu reduzieren. Wir kodieren den HWI nur wenn :
    Im Urinsediment nachweisbar
    im Uricult der Erreger nachgewießen wurde
    Eine entsprechende Antibiose erfolgte
    Das mag zwar vielleicht übertrieben sein, aber nach diesem Raster gehen wir vor. Wer sieht das Anders ?

    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo!

    Ich denke, mann kann immer dann eine Harnwegsinfektion kodieren, wenn diese 1. nachgewiesen (klinisch, Labor etc.) und 2. eine entsprechenende Therapie (z.B. Antibiose) durchgeführt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Meeßen

    Mit freundlichen Grüßen,


    Meeßen
    :kangoo:

  • Hallo Herr Meeßen,

    mit "edit" können Sie Ihren Beitrag nachträglich editieren.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Meiner Ansicht nach könne/dürfen/sollten Diagnosen dann verschlüsselt werden, wenn sie:

    1. einen medizinisch zutreffenden Sachverhalt beschreiben sowie

    2. den Kriterien der Kodierrichtlinien
    [*] diagnostische Konsequenz oder
    [*] therapeutische Konsequenz oder
    [*] erhöhter Pflege- oder Betreuungsaufwand
    entsprechen und

    3. nicht ausdrücklich durch Anmerkungen im ICD oder die Kodierrichtlinien ausgeschlossen sind.

    Die Anpassung eines unter Umständen zu hohen CCL-Wertes muss durch die kalkulation erfolgen, was aber nur möglich ist, wenn die obigen Regeln befolgt werden. Was nicht verschlüsselt wird (obwohl den Kodierrichtlinien entsprechend), kann auch nicht in die Kalkulation einfließen.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat

    Original von das_femur:Konkrete Frage, stimmt es, dass dieses Phänomen daher rührt, dass das australische Urosepsis gemeint war und im Grunde ein Übersetzungsfehler vorliegt?


    Ich glaube hier liegt eine Verwechslung vor. Es gibt einen "Thesaurusübersetzungsfehler" der auch in den Speziellen DKR erwähnt wird:
    0104a Urosepsis
    „Urosepsis“ ist laut alphabetischem Verzeichnis zur ICD-10 und laut ICD-10-Diagnosenthesaurus mit N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet zu verschlüsseln. Dieser Kode bezeichnet eine Harnwegsinfektion.
    Bei klinisch manifester Sepsis ist ein Kode aus A40.- Streptokokkensepsis oder A41.- Sonstige Sepsis zuzuweisen.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau