- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von Selter:das InEK beantwortet Einzelfragen, jedoch erteilt es nicht automatisch mit der Beantwortung auch eine Genehmigung zur Veröffentlichung, z.B. auf myDRG. An diese "Nicht-Genehmigung" halte ich mich dann auch.
Zu der Frage der Veröffentlichung auf g-drg, bitte ich Sie, direkt das InEK zu befragen.
--
GrußD. D. Selter
Hallo,
sehr interessant!
Sie haben somit einen Wettbewerbsvorteil, da Sie mehr wissen als wir!
Frage:
Ist das mit dem EU Wettbewerbsrecht vereinbar???
Gruß
Eberhard Rembs