Hallo liebes Forum,
wir haben aufgrund unserer Nähe zur Landesfachklinik für Psychiatrie immer mal verlegte Patienten, die dort zum Entzug bzw. zur Entwöhnung sind oder gerade fertig damit sind. Unsere Ärzte verschlüsseln meist als Nebendiagnose die F10.2, aber ich weiß nicht, ob das gerechtfertigt ist. Der Aufwand besteht lediglich darin, alle Gaben alkoholhaltiger Stoffe zu vermeiden. :drink:
Über das Bestehen der Diagnose an sich bin ich mir auch nicht so ganz klar: Wie lange nach einer abgeschlossenen Behandlung gilt diese Diagnose noch und ab wann nimmt man Z86.4 Mißbrauch ... in der Eigenanamnese?
Wie sind die Erfahrungen bei Ihnen?
Freundliche Grüße aus dem windigen Brandenburg
Elisabeth Kosche