Fallzusammenführung 2004

  • Hallo Forum,

    wir sind gerade dabei, die Fälle von 2003 nach den
    Regeln für 2004 zusammenzuführen mit Hilfe eines
    KODIP-Tools. Dabei wird angezeigt, dass auch
    Falketten wie nachfolgend dargestellt, zu einem Fall
    zusammenzuführen sind (stat. Aufnahmen jeweils wegen Alkholintoxikation):

    Aufnahme Entlassung DRG
    16-Mrz-03 17-Mrz-03 V60B
    11-Mrz-03 12-Mrz-03 V60B
    07-Mrz-03 08-Mrz-03 V60B
    19-Feb-03 20-Feb-03 V60B
    09-Feb-03 09-Feb-03 V60B
    04-Feb-03 05-Feb-03 V60B

    Nach den für 2004 geltenden Regeln der Fallzusammenführung
    müssen die ersten 3 Fälle (von unten) zusammengeführt werden,
    weil bei Wiederaufnahme innerhalb der OGVD (15 Tage für DRG V60B)
    jeweils selbe Basis-DRG.

    Mich wundert jedoch, dass lt. KODIP-Tool alle Fälle zusammenzuführen
    sind, obwohl die OGVD der DRG V60B bei stat. Aufnahme am 7.3.03 bereits abgelaufen ist. Ich kann aus den gesetzlichen Regelungen nicht ableiten, dass alle 6 Fälle zusammenführen sind und ab dem 14.Tag nach der ersten stat. Aufnahme nur noch Zuschläge, aber keine neue DRG abzurechnen sind.
    Kann ein(e) in dieser Sache Fortgeschrittene(r) hier Klärung bringen?
    Vorab schon mal vielen Dank.
    Herbstliche Grüsse aus Biberach a. d. R.
    Ordu

    :jay:

  • Moin moin Herr Ordu

    Vielleicht hilft Ihnen ja die " Verordnung zum Fallpauschalensystemfür Krankenhäuser für das Jahr 2004
    ( KFPV 2004)
    Abschnitt 1 § 2 Wiederaufnahme in dasselbe KH
    (2) Eine Zusammenfassung der Faldaten zu einem Fall und eine neueinstufung in eine Fallpausschale ist auch dann vorzunehmen, wenn
    1.ein pat.innerhalb 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift(§2)(1) zur Zusammenfssung fallenden Krankenhausaufenthaltes wieder aufgenommen wirdund

    2.innerhalb der gleichen HD (MDC) die zuvor abrechenbare Fallpauschale in die "med. Partition"oder die "andere Partition"und die anschliessende Fallpauschale in die operative Patition einzugruppieren ist.

    Helfen wird Ihnen auch die amtliche begründung zum Refentenentwurf,angepasst an den Verordnungstext vom 13. Okt. 2003
    Zu finden im Internet,beim DIMDI oder ähnl.Anbietern
    tut mir leid ich weiss das grad nicht aus dem kopf.
    Viel vergnügen beim erlesen ,mir dröhnt schon der Kopf

    Grüße aus dem Norden
    Tanja
    :vertrag: :no: :nuke: :rotate:

  • Moin Moin,

    die Regelung in der KFPV ist eindeutig. Im betreffenden Beispiel (jeweils gleiche Basis-DRG wird erzielt) sind nur die Fälle zusammenzuführen, deren Aufnahmedatum vor Ablauf der oGVD des ERSTEN Falles liegt. Alle Diagnosen und Prozeduren dieser Aufenthalte werden "zusammengewürfelt" und dann abermals gruppiert. Für den nächstfolgenden stationären Aufenthalt wird dann ein neuer Fall gebildet, der mit allen nachfolgenden Fällen zusammengeführt wird, deren Aufnahmetag unterhalb der oGVD dieses Falles liegt, usw...

    Die von Tanja (Moin Moin) zitierten Passagen aus der KFPV sind völlig richtig wiedergegeben, jedoch im vorliegenden Fall nicht zutreffend.

    Das Ergebnis des KODIP-Tools beweist einmal mehr, dass EDV-Ergebnisse immer noch mal kritisch hinterfragt werden sollten...

    beste Grüsse


    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • SgH Ordu,

    sind Sie sicher, dass bei Ihnen das Tool alle Fälle miteinander zusammenführen möchte ?( ? Bei uns werden in der aufgeführten Konstellation die Fälle in zwei verschiedenen Gruppen zusammengefasst, erkennbar an der Numerierung (PatID)-FZ01... bzw. (PatID)-FZ02. Dabei bleibt der Fall
    "19-Feb-03 20-Feb-03 V60B"
    allerdings "solo", die Nachbarfälle sind gerade außerhalb der oGVD. Schiebt man die Daten etwas aufeinander zu, werden tatsächlich alle Fälle zusammengeführt, aber eben in 2 Gruppen zu je 3 Fällen.
    Vielleicht stand Ihnen die Dokumentation nicht zur Verfügung, in der erklärt ist, was ..FZ01-01.. ..FZ01-02.. ..FZ02-01.. ..FZ02-02.. etc. zu bedeuten haben. Es handelt sich dabei um das Dokument "Benutzeranleitung Fallzusammenführung 1.0.pdf", das Ihnen bei Bedarf sicher gern vom Support zugeschickt wird (wenn es sich nicht doch noch in einem ZIP oder auf einer CD anfinden sollte).

    Ansonsten hat Hr. Holm natürlich unwiderlegbar recht, dass ein kritischer Blick :look: nie schaden kann!

    MfG
    M. Kirste

  • Moin Moin,

    da hat sich einmal mehr bestätigt, dass SBG gute Arbeit leistet und zuverlässig ist.

    Das mit dem kritischen Blick gilt natürlich immer und für alles...

    beste Grüsse

    --
    Dr. René Holm
    medControl
    Hamburg

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo meine Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre rasche Antworten. Herr Kirste hat mich
    auf den entscheidenden Punkt hingewiesen:

    FZ03B-03 16-Mrz-03 17-Mrz-03 V60B
    FZ03B-02 11-Mrz-03 12-Mrz-03 V60B
    FZ03B-01 07-Mrz-03 08-Mrz-03 V60B
    FZ02B-01 19-Feb-03 20-Feb-03 V60B
    FZ01B-02 09-Feb-03 09-Feb-03 V60B
    FZ01B-01 04-Feb-03 05-Feb-03 V60B

    Wie er auch bemerkte, scheint der Fall am 19.Februar zunächst
    solo zu sein, bei näherem Sehen jedoch sind die ersten 3 Fälle
    (von unten) zusammenzuführen, auch wenn die Numerierung für
    diesen Fall 01 und nicht 03 lautet.

    Ihnen allen einen schönen Tag.
    Ordu