Hallo Forum,
wir sind gerade dabei, die Fälle von 2003 nach den
Regeln für 2004 zusammenzuführen mit Hilfe eines
KODIP-Tools. Dabei wird angezeigt, dass auch
Falketten wie nachfolgend dargestellt, zu einem Fall
zusammenzuführen sind (stat. Aufnahmen jeweils wegen Alkholintoxikation):
Aufnahme Entlassung DRG
16-Mrz-03 17-Mrz-03 V60B
11-Mrz-03 12-Mrz-03 V60B
07-Mrz-03 08-Mrz-03 V60B
19-Feb-03 20-Feb-03 V60B
09-Feb-03 09-Feb-03 V60B
04-Feb-03 05-Feb-03 V60B
Nach den für 2004 geltenden Regeln der Fallzusammenführung
müssen die ersten 3 Fälle (von unten) zusammengeführt werden,
weil bei Wiederaufnahme innerhalb der OGVD (15 Tage für DRG V60B)
jeweils selbe Basis-DRG.
Mich wundert jedoch, dass lt. KODIP-Tool alle Fälle zusammenzuführen
sind, obwohl die OGVD der DRG V60B bei stat. Aufnahme am 7.3.03 bereits abgelaufen ist. Ich kann aus den gesetzlichen Regelungen nicht ableiten, dass alle 6 Fälle zusammenführen sind und ab dem 14.Tag nach der ersten stat. Aufnahme nur noch Zuschläge, aber keine neue DRG abzurechnen sind.
Kann ein(e) in dieser Sache Fortgeschrittene(r) hier Klärung bringen?
Vorab schon mal vielen Dank.
Herbstliche Grüsse aus Biberach a. d. R.
Ordu
:jay: