Berechnung der Zuschläge bei Überschreitung der OGVD bei WA

  • Entschuldigung Frage vergessen....

    Werden die Kalendertage im Fall einer WA wegen Komplikationen zwischen dem ersten und dem zweiten Aufenthalt bei der Berechnung der Zuschläge bei Überschreitung der OGVD berücksichtigt?

    1. Aufenthalt 02.04.03 bis 15.04.03
    2. Aufenthalt 01.05.03 bis 08.05.03

    DRG I03C Grenzverweildauer 32 Tage

    Ab wann Berechnung der Zuschläge?

  • Hallo M...
    aus Sicht eines Kostenträgers wäre der erste Tag mit Zuschlag der 03.05.03, der 32. Tag!
    Ab Aufnahme 31 Kalendertage kein zusätzliches Entgelt.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo,

    wenn ich die Sache richtig verstanden habe, zählen die Tage zwischen Entlassung 1. Aufenthalt und Aufnahme 2. Aufenthalt nicht und damit gibts da auch keinen Zuschlag bei dem Beispiel. Oder nicht?

    Grüsse
    Dominik Dressel

  • Wird ein Patient wegen Komplikation wieder in dasselbe KH aufgenommen, für den zuvor eine DRG-FP berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der OVD dieser DRG kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. (§8 Abs. 5 KHEntgG)
    Natürlich zählen die Tage zwischen den Aufenthalten mit in die OGVD.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Claudia

    lieben Dank für die prompte Antwort, die uns schon sehr geholfen hat. Läßt sich Ihre These anhand einer Quelle belegen?
    Um Angabe wären wir sehr dankbar!!!!

    LG Muellerzerweckh


    :kong: :banane: :bombe:

  • Bei den aktuellen Regelungen für die DRG-Wiederaufnahme in Bezug auf Komplikationen dürfte Frau Lindner wohl Recht haben. Aber in folgenden thread wurde dazu bereits diskutiert, wie das ab nächstem Jahr aussieht: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2597

    Wenn Sie sich dazu die Beispiele im darin verlinkten Dokument anschauen, dann dürften die Tage, in denen der Patient nicht im KH war auch nicht zur DRG gezählt werden, oder
    steh ich da auf dem Schlauch? Ich bitte hier um klärende Kommentare.

    MfG
    Dominik Dressel

  • Hallo Dominik
    Ich sehe das genauso wie du. Tage, in denen der Patient nicht im Krankenhaus war, zählen nicht innerhalb der DRG. Es werden nur die Tage der stationären Behandlung gezählt. Beispiel Patient kommt ins Krankenhaus mit Krankheit A, wird entlassen 10 Tage unterhalb der oberen Grenzverweildauer. Kommt 5 Tage später wegen Komplikationen der Krankheit A ins gleiche Krankenhaus. Er hat zu Hause nicht 5 Tage der 10 Tage bis zum Erreichen der oberen Grenzverweildauer abgebüßt. Nein 10 Tage des zweiten Aufenthaltes sind mit der ersten DRG abgegolten. Ab dann gibt es Zuschläge. Ich hoffe, ich liege da richtig. Advent ist ja die Zeit der Hoffnung.


    Gruß Peter Saarbrücken, bald ist Weihnachten

  • Diese Verwirrung kommt noch aus den Zeiten der alten FP/SE, in denen tatsächlich die Zeit zwischen den stationären Behandlungen nicht berücksichtigt wurde.
    Die Abrechnungsbestimmungen der G-DRGs regeln diese nach meiner Auffassung jedoch anders und im Sinne von Frau Lindner! Sonst würde ja auch die Definition der Wiederaufnahmeregelung keinen Sinn machen.
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Forum,

    bei der ganzen Diskussion geht es doch um folgendes:

    Was sind Belegungstage?
    Was sind Kalendertage?

    Bei der Wiederaufnahme werden diese beiden Definitionen schön vermischt und führen zu Verwirrungen.

    MfG
    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Hallo,

    ich habe einmal nachgeschaut, was die Niedersächsicsche KHG in Ihrer Hiolfestellung zur Abrechnung von DRG´s sagt:

    "Ber der Wiederaufnahme wegen Komplikation wird ausgehend vom Aufnahmetag ...... der erste Tag mit Zuschlag so ermittelt, als ob der Patient durchgängig im Krankenhaus gelgen hätte ...."

    Ich denke, dass ist doch ziemlich eindeutig und somit recht klar.

    Grüsse und schönes Weihnachtsfest aus Bad Wildungen

    J. Raddatz
    :isnihn: