Zitat
Hallo To Do, Hallo Forum,Heute zum ersten Mal ein Angebot des MDK Baden- Würtemberg die Porto und Photokopierkosten für MDK Gutachten in Rechnung zu stellen. Hier der Originaltext:
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Die Übermittlung der hiermit angeforderten Informationen ist nach Maßgabe von §11 Abs.2des Landesvertrages nach § 122 Abs 2 Nr. 1 SGB V allgemeine Krankenhausleistung und kann daher leider
nicht gesondert vergütet werden. Ggf.anfallende Auslagen in Höhe von O ,20€ pro kopierter Seite und die notwendigen Portokosten erstattet der MDK Baden-Württemberg gegen Rechnung.
Hallo Herr Mies,
das steht schon länger unter manchen Anfragen ( nicht alle MDK's in BaWü haben diesen Standardtext drauf ).
Schreibt jemand solche Rechnungen? Ich denke eher nicht. Der Aufwand für Rechnung und Überwachung wäre XXL. (evtl. als ABM-Stelle zu gebrauchen).
Grüße aus BaWü
D. Bahlo-Rolle
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