• Habe hier einen Patienten mit einem bekanntem NHL. Er wurde zu uns verlegt wegen eines cerebralen Krampfanfalls zur weiteren Diagnostik und Therapie bei bekanntem und behandeltem NHL. Im CCT und MRT bestätigte sich eine Raumforderung mit Hirnödem. Durch Liquorpunktion bestätigte sich der Befall des Gehirns durch Lymphome. Es erfolgte eine weitere Chemotherapie, Pleurapunktion mit Drainage, der Pat. starb im Zelltief. Wie kodiere ich den Hirnbefall? Lt. DKR sind Metastasen bei Lymphomen nicht zu kodieren. Was ist die HD, was ist ND. Bitte um schnelle Hilfe und bedanke mich im voraus.

    Martina

  • Hallo nach MVP,

    tja, wenn ich Sie richtig verstehe, hatte der Patient EINEN Krampfanfall, von einem eigenständigen, schweren Symptom mag man da ja nicht wirklich reden. Daher bleibt m. E. nur, den Hirnbefall eben nicht als Metastasierung zu codieren, sondern als HD das Lymphom zu nehmen ohne zusätzliche ND für die cerebrale Beteiligung. Was sonst noch alles als ND in Betracht kommt, weiß ich nicht, aber was ist mit dem Pleuraerguß, der geht sicherlich als J91*.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
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    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Blaschke:
    tja, wenn ich Sie richtig verstehe, hatte der Patient EINEN Krampfanfall, von einem eigenständigen, schweren Symptom mag man da ja nicht wirklich reden.

    Guten Morgen Herr Blaschke,

    die DKR sehen das etwas anders:

    Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert (siehe Beispiel 3 und Einleitung zu Kapitel XVIII der ICD-10-GM).
    Beispiel 3
    Ein Patient wird erstmalig mit einem zerebralen Krampfanfall zur Behandlung der Krampfanfälle und zur Abklärung der Ursache stationär aufgenommen. Die CT- und MRT-Diagnostik lässt ein Hirnarterienaneurysma erkennen.
    Hauptdiagnose: Hirnarterienaneurysma
    Nebendiagnose(n): Zerebraler Krampfanfall

    Für die Kodierung existiert keine Mindestzahl von Krampfanfällen.

    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen meine Herren!
    Danke für Ihre Antworten, aber leider ist mein Kodierproblem damit noch nicht erledigt.Der Pat. wurde wegen des Krampfanfalls bei NHL mit Verdacht auf cerebralem Befall zu uns verlegt. Planmäßig sollte er erst in einigen Tagen zur Chemo kommen.In der Diagnostik wurde der cerebrale Befall durch Lymphome bestätigt. Der Pat. erhielt intrathekale Chemotherapie und intrapleurale Chemo bei Pleurodese nach Pleuraerguß mit Punktion und Saugung.Eine i. v. Chemo wurde nicht verabreicht.kann ich hier als HD die C79.3 nehmen oder ist es bei Lymphomen nicht möglich die Metastasen anzugeben.Oder nehme ich als HD das NHL und als ND den cerebralen Befall. In den DKR ist die Eingabe der Kodes C77.-, C78.8 und C79.5 nicht zuzuordnen. Wenn ich die DKR 0215a richtig verstanden habe, dann kann ich die C79.3 kodieren. Ist das richtig?


    Martina

  • Guten Morgen!

    Hinsichtlich des cerebralen Krampfanfalls als eigenständigem, schweren Symptom muß man wohl differenzieren. Im Beispiel der DKR von Herrn Selter wurde die Ursache eines erstmaligen Krampfanfalls geklärt, das Aneurysma. Die war vorher nicht bekannt. Hier ist ein Lymphom bekannt. Die Ursache des Krampfanfalls wurde allerdings erst geklärt, es hätte ja auch eine andere als der cerebrale Befall sein können. Gut, sehe ich ein, damit wird das Lymphom die HD und der Krampfanfall die ND.

    Die cerebrale Metastasierung ist beim Lymphom nicht zu codieren, also keine C79.3

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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