Hallo Herr Selter,
von Beurlaubung ist aus KK und MDK Sicht nicht die Rede gewesen.
Vereinfacht gesagt, sei die Entlassung nur aus rein ökonomischen Gründen durchgeführt worden.
Frage bleibt für mich:
War der 1. Aufenthalt medizinisch abgeschlossen oder nicht.
Nur aus der Tatsache, dass eine weitere Behandlung im 1. Aufenthalt geplant wurde kann ich noch nicht erkenne das damit die medizinische Behandlung des ersten Aufenthalts noch nicht abgeschlossen ist.
In den Verschieden Diskussionen zum Thema Beurlaubung finde ich leider nichts Konkretes zu meinem Fall.
Und die Überschrift dieser Diskussion trifft genau meine Fallkonstellation.