Hallo liebe Experten,
folgendes Problem ist gerade aufgetaucht:
Ein Patient ist unter Fallnummer X mehrfach ambulant im Haus . Bei
seinem letzten Besuch werden Laborwerte bestimmt, die zu einer
stationären Aufnahme (Fallnummer Y) am gleichen Tag führen.
Der ambulante Fall wird KV-abgerechnet, der stationäre Fall nach
DRG.
Können die Laborwerte (sie gehören meiner Meinung nach zum ambulanten
Aufenthalt) über den ambulanten Fall abgerechnet werden ??
Oder sind sie im stationären Fall (vom gleichen Tag) enthalten ??
Lt. Auskunft die Leistungen vom gleichen Tag e nicht ambulant abrechenbar
Ich bin gespannt ...
M.Schrenk