Hallo Forum,
nachdem mir nun schon der zweite Fall auf den Tisch gekommen ist, brauche ich mal wieder Hilfe.
Problem: die BG deutet auf Grund der ihr vorliegenden Unterlagen (Entlassberichte, Zwischenberichte etc.) die Behandlung um, benennt eine andere HD (z.T. auch gegen jede DKR) und kürzt einfach die Rechnung.
Ist diese Rechnungskürzung eigentlich rechtens?
Wer hat schon Erfahrungen mit Widersprüchen gegen diese BG-Beurteilungen gemacht? (einen eventuell \"schlichtenden\" MDK gibt es ja hier leider nicht)
Danke.