Verlegungsabschlag bei Wiederaufnahme in ein anderes Krankenhaus

  • Hallo Forum,
    ich habe ein Problem zu Anfragen der Krankenkasse.Der Patient wurde am 13.09.03 aus einem Krankenhaus entlassen.Am 14.09.03 9.00Uhr wurde er wegen einer anderen Sache bei uns aufgenommen. Wir haben die Abschläge wegen Unterschreiten der UGVD abgerechnet. Die Krankenkasse ist aber der Meinung wir müßten die Verlegungsabschläge berechnen.
    Wie seht Ihr die Sache? Wäre froh über eine baldige Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Hellingrath,

    die Kasse hat recht.
    Es liegen (vermutlich) weniger als 24 Std. zwischen den beiden Aufenthalten, daher werden diese im Sinne einer Verlegung interpretiert, sog. verdeckte Verlegung. Wissen kann dies nur die Kasse, die Ihnen mitteilen muss, dass der Pat. vorher in einem anderen KH war, wenn es Ihnen der Pat. nicht selbst mitteilt.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Frau Hellingrath und Herr Sommerhäuser!

    Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis zwischen Ihnen vor! Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Patient nicht im verlegenden Krankenhaus weniger als 24h behandelt (dann würde in der Tat die Verlegungsregelung für das aufnehmende Krankenhaus nicht angewendet), sondern lediglich im aufnehmenden Krankenhaus lag der Patient so kurz. Dann aber ist doch die Verlegungsregelung anzuwenden, denn die Abschlagsregelung für UGVD-Unterschreitung gilt nur für nicht verlegte Patienten:

    Zitat


    § 1 Abs 3 KFPV 2004

    Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer...


    Schönen Tag noch

  • Guten Morgen Herr Schaffert,
    so war es in der Tat, die Dauer der stat.Behandlung im ersten Krankenhaus ist nicht bekannt und in unserem Krankenhaus wurde er am 14.09. aufgenommen und am 15.09. wieder entlassen.
    Somit hat die Krankenkasse recht.