- Offizieller Beitrag
Guten Abend
Zitat
Original von Benjamin:
mittlerweile befinden wir uns wohl auf einem Abrechnungs-Rodeo, wo der Kassenfürst den Amtsschimmel zureiten will, dieser aber weiter buckelt.
Ein typisches deutsches Phänomen, Sachfragen werden auf eine persönliche Ebene transportiert
Zitat
Original von Benjamin:
Werden hier persönliche Meinungen dargestellt? Es muss doch eine klare, nachlesbare Vorgabe geben, die das Kodieren der vorstationären Besuche zur DRG-Zuordnung aus(ein)schließt!?
Der Amtsschimmel hat für mich bis jetzt keine Belege für seine Interpretation geliefert.
Zitat
Original von ToDo:Und diese Aussage ist hinsichtlich der Abrechnungsfähigkeit schlichtweg falsch! Hinsichtlich der Berechtigung zum Mitgroupen bleiben Sie nach wie vor die Rechtsgrundlage schuldig!!!
Ich stelle fest : der Kassenfürst hat hier sauber argumentiert.
Zitat
Original von ToDo:
…. sich nicht gegenseitig verunsichert.
… Und wenn man eine Behauptung aufstellt, muss man sie nun mal belegen können.
Ich hatte einen solchen Hinweis von den Moderatoren dieser Diskussion erhofft (Admins), hoffe aber ebenso, dass ich in deren Sinne spreche...
der geneigte Leser kann die Diskussion verfolgen und selbst entscheiden, wer hier sauber argumentiert.
Warum müssen hier die Admins eingreifen, man muß eine Diskussion auch einmal laufen lassen
Zu Stilfragen kann sich jeder selbst eine Meinung bilden…
Es erfolgte zusätzlich zur Argumentation von ToDo zweimal eine sachliche Klarstellung.
Daß unser Amtsschimmel nur seine sehr eigenwillige und persönliche Interpretation
abgeliefert hat ist für mich eindeutig.
Bei großzügiger Interpretation kann man das auch als Willkür bezeichnen
Bietet vielleicht das Pseudonym einen Hinweis?
Siehe hierzu:
Die Paragraphenreiter
Haarsträubende Erlebnisse mit dem Amtsschimmel
Edmund Ballhaus
Beck\'sche Reihe
Quatsch wird nicht protokolliert
Erlesenes aus der Welt der Federfuchser und Paragraphenreiter.
von Rudolf Welser, - Orac, Wien
Zitat
Original von AChandra:trotz Zitaten und Meinungen scheint dieser - in meinen Augen nicht ganz unwichtige- Punkt strittig zu bleiben.
siehe Tuschen Krankenhausentgeltgesetz, Kohlhammer 2004
Abbildung Seite 5:
Vergütung Krankenhausbehandlung
Vor und nachstationär
Vollstationär: Fallpauschalen
Krankenhausentgeltgesetz:
§1 1
die vollstationären und teilstationären Leistungen (!!!) der Krankenhäuser werden nach diesem Gesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vergütet.
Gruß
E Rembs