vorstat. Gastroskopie mit nachfolgendem stat. Aufenthalt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Zitat


    Original von Benjamin:
    mittlerweile befinden wir uns wohl auf einem Abrechnungs-Rodeo, wo der Kassenfürst den Amtsschimmel zureiten will, dieser aber weiter buckelt.

    Ein typisches deutsches Phänomen, Sachfragen werden auf eine persönliche Ebene transportiert


    Zitat


    Original von Benjamin:
    Werden hier persönliche Meinungen dargestellt? Es muss doch eine klare, nachlesbare Vorgabe geben, die das Kodieren der vorstationären Besuche zur DRG-Zuordnung aus(ein)schließt!?


    Der Amtsschimmel hat für mich bis jetzt keine Belege für seine Interpretation geliefert.


    Zitat


    Original von ToDo:

    Und diese Aussage ist hinsichtlich der Abrechnungsfähigkeit schlichtweg falsch! Hinsichtlich der Berechtigung zum Mitgroupen bleiben Sie nach wie vor die Rechtsgrundlage schuldig!!!


    Ich stelle fest : der Kassenfürst hat hier sauber argumentiert.


    Zitat


    Original von ToDo:


    …. sich nicht gegenseitig verunsichert.

    … Und wenn man eine Behauptung aufstellt, muss man sie nun mal belegen können.

    Ich hatte einen solchen Hinweis von den Moderatoren dieser Diskussion erhofft (Admins), hoffe aber ebenso, dass ich in deren Sinne spreche...


    der geneigte Leser kann die Diskussion verfolgen und selbst entscheiden, wer hier sauber argumentiert.

    Warum müssen hier die Admins eingreifen, man muß eine Diskussion auch einmal laufen lassen

    Zu Stilfragen kann sich jeder selbst eine Meinung bilden…

    Es erfolgte zusätzlich zur Argumentation von ToDo zweimal eine sachliche Klarstellung.


    Daß unser Amtsschimmel nur seine sehr eigenwillige und persönliche Interpretation
    abgeliefert hat ist für mich eindeutig.
    Bei großzügiger Interpretation kann man das auch als Willkür bezeichnen

    Bietet vielleicht das Pseudonym einen Hinweis?

    Siehe hierzu:
    Die Paragraphenreiter
    Haarsträubende Erlebnisse mit dem Amtsschimmel
    Edmund Ballhaus
    Beck\'sche Reihe


    Quatsch wird nicht protokolliert
    Erlesenes aus der Welt der Federfuchser und Paragraphenreiter.
    von Rudolf Welser, - Orac, Wien


    Zitat


    Original von AChandra:

    trotz Zitaten und Meinungen scheint dieser - in meinen Augen nicht ganz unwichtige- Punkt strittig zu bleiben.


    siehe Tuschen Krankenhausentgeltgesetz, Kohlhammer 2004

    Abbildung Seite 5:
    Vergütung Krankenhausbehandlung
    Vor und nachstationär
    Vollstationär: Fallpauschalen


    Krankenhausentgeltgesetz:
    §1 1
    die vollstationären und teilstationären Leistungen (!!!) der Krankenhäuser werden nach diesem Gesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vergütet.


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    über Ihren Post kann ich wirklich nur schmunzeln :lach:

    Jaja die Beamtenwillkür, nette Unterstellung :a_augenruppel:
    Dazu sage ich jetzt mal nichts weiter. Übrigens sehr schön wie Sie hier als Admin eingreifen, Hut ab :i_respekt:

    Wenn die Zeit es mir erlaubt, werde ich versuchen den passenden Gesetzestext zu liefern.


    Einen wunderschönen Tag noch :sonne:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von AmtsSchimmel:
    Wenn die Zeit es mir erlaubt, werde ich versuchen den passenden Gesetzestext zu liefern.

    Hallo Amtsschimmel,

    ich bin mir verhältnismäßig sicher, dass die hierfür aufgebrachte Zeit verschenkt sein wird. Es dürfte nach meinem Kenntnisstand unmöglich sein, einen Gesetzestext zu liefern, der Ihre Vorstellung untermauert.

    Gerade bei den Kassen (Ihre dürfte eine Ausnahme darstellen) werden solche Fälle über die Prüfprogramme als auffällig ausgewiesen(und entsprechend beanstandet). Nämlich dann, wenn gerade bei der elektronischen Datenübermittlung auffällt, dass die Datumsangaben der Prozeduren außerhalb der stationären Behandlungsdauer liegen.
    Prozeduren sind aber nur für den stationären Aufenthalt zu übermitteln und dieser liegt nun mal definitionsgemäß zwischen dem Aufnahme- und Entlassungstag, nicht vorher und nicht nachher. Nicht zu kodierende Prozeduren können nicht zur Fallgruppierung herangezogen werden. Unser KIS gibt bei diesem Versuch (Kodierung und Dokumentation von Prozedur bei einen Fall, Prozedur außerhalb dem stationären Aufenthalt) übrigens genau diesen Fehlerhinweis und sagt: \"Geht nicht!\"

    Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich hätte nichts dagegen, wenn wir es dürften, es gibt nur leider überhaupt keinen Hinweis darauf, dass man es darf, nur dagegen....

    Sollten Sie dennoch weiterhin diese Kulanz zeigen, bitte ich um kurzen Hinweis, ob wir Kunden von Ihnen zu den Unseren zählen! :d_zwinker:

    Nebeninfo:
    In einem Gespräch über das Thema, wurde mir auch die Meinung zugetragen, dass es ja anscheinend kein großes Problem darstellen kann, da es ja 1 1/2 Jahre gedauert hat, bis es zur Sprache kam.

    Hat was, aber man sollte schon eine abschließende Klärung herbeiführen.

  • Hallo Herr Selter,

    ich habe diesbezüglich Rücksprache mit unserem Amtsrat gehalten :p und auch er meinte, dass wir diesen Fall akzeptiert hätten.
    Es ist ja auch so, wenn wir derartige Fälle ablehnen, werden die Gastros nie mehr vorstat. erbracht und wir müssten sowieso die höhere DRG zahlen. Da wir ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Leistungserbringern haben, wollen wir unnötige Bürokratie vermeiden. :d_zwinker:
    Ich persönlich bin auch der Meinung, dass es sich um Einzelfälle handelt. Die Regel kann es nicht sein, da es uns sonst aufgefallen wäre. :erschreck:

    Wie die Dinge liegen, scheint es wirklich keine Vorschrift zu geben die es ausdrücklich untersagt die vorstat. Prozeduren im vollstat. Fall zu übermitteln. Es ist wie bei fast allen gesetzlichen Vorschriften eine Auslegungssache.
    Dieses Thema beschäftigt mich jetzt aber sehr und ich versuche mal eine höhere offizielle Stelle zu befragen.

    PS: Herr Selter, in welchem Haus sind Sie denn tätig?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    Zitat


    Original von AmtsSchimmel:

    über Ihren Post kann ich wirklich nur schmunzeln :lach:


    Daß reicht allein aber nicht....


    \"where is the beef?\"


    Zitat


    Original von AmtsSchimmel:
    Jaja die Beamtenwillkür, nette Unterstellung

    zur Klarstellung für diesen Vorgang: keine Unterstellung, sondern zur Diskussion gestellt


    Zitat


    Original von AmtsSchimmel:

    Wenn die Zeit es mir erlaubt, werde ich versuchen den passenden Gesetzestext zu liefern.


    Da machen Sie es sich aber sehr einfach, schade


    Gruß

    E Rembs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AmtsSchimmel:
    PS: Herr Selter, in welchem Haus sind Sie denn tätig?


    Klicken Sie einfach mal auf meinem Namen neben den Posts, dort finden Sie alle gemachten Angaben zum Profil (Hinweis aber auch im Kurzprofil neben den Posts).

  • Hallo zusammen,

    eben fiel mir ein Fall ein, bei dem durchaus eine (Teil-)Leistung, die bei einem vorstationären oder ambulanten Fall erbracht wird, der OPS-Code beim stationären Fall codiert wird. Nur hat dieser abrechnungstechnisch keine Auswirkung: 8-803.0 Eigenblutspende Inkl.: Retransfusion
    Die Spende findet Wochen vor der Transfusion statt, der Code wird aber mit Datum der Retransfusion eingegeben, nicht mehr so wie letztes Jahr zwei separate Codes. Bei uns laufen die Fälle ambulant, wäre aber m.E. auch vorstationär möglich, oder gibt es etwas, was dagegen spricht?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Konzelmann,

    kein schlechter Gedanke. Es ist aber ein anderer Sachverhalt, da hier die Retransfusion (die auch über den Kode ausgedrückt wird) ja innerhalb der stationären Behandlung durchgeführt wird. Es entsteht also kein Problem der zeitlichen Zuordnung, und wie Sie schon sagten, gibt es hier auch keine Gruppierungsrelevanz.
    Was dagegen spricht:
    Die vorstationäre Phase ist ja zeitlich limitiert und dort wir es kaum gelingen, z.B. die nötigen Konserven in mehreren Sitzungen für eine Hüft-TEP zu sammeln (ohne den/die Patienten/in in die Nähe eines anämischen Zustandes zu überführen und ihn dann gleich zu operieren).

  • Moin, zusammen!

    Vielleicht verrennen wir uns da in Eigeninterpretationen. Ich denke, den entscheidenden Hinweis hat Herr Ziebart bereits am 11.05.2004 an dieser Stelle gegeben, indem er auf die Kodierregel P001a hingewiesen hat:

    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS-301 abbildbar sind, sind zu kodieren.

    Die Aufnahme im Sinne der Kodierrichtlinien findet nach meinem Verständnis der Dinge erst bei der vollstationären Behandlung statt.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AmtsSchimmel:
    Wie die Dinge liegen, scheint es wirklich keine Vorschrift zu geben die es ausdrücklich untersagt die vorstat. Prozeduren im vollstat. Fall zu übermitteln. Es ist wie bei fast allen gesetzlichen Vorschriften eine Auslegungssache.
    Dieses Thema beschäftigt mich jetzt aber sehr und ich versuche mal eine höhere offizielle Stelle zu befragen.

    Hallo Amtsschimmel,

    Sie wollten ja nochmal Ihre Hufe ausstrecken und nachfragen. Gibt es ein Ergebnis?

    Und es gibt, wie schon mehrfach erwähnt, die Kodierrichtlinie die besagt, dass alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS-301 abbildbar sind, zu kodieren sind.
    Nur diese können dann auch nach §301 ünermittelt werden, da andere ja nun mal gar nicht zu kodieren sind. Keine Kodierung = Keine Übermittlung = Keine Relevanz = Keine Abrechnung.