Hallo Forum,
die Oops-Kasse möchte eine stationäre Behandlung zur Neueinstellung und Schulung eines Typ-2 Diabetikers ambulant haben. Der MDK Gutachter bezieht sich auf ein Urteil des
BSG vom 28.01.1999 (AZ: B3 KR 34/98 R)
Meine Frage(n): hat jemand das Urteil im ganzen Vorliegen? :deal: Die Daten im Internet gehen nur 4 Jahre zurück.
Die Behandlung ist vom Januar 2003, das Gutachten von November 2003 und jetzt erfolgt ein Abzug des Gesamtbetrages bei einer beliebigen Rechnung. Darf die Kasse das? :chirurg:
Grüße aus dem Schwabenland