Hallo Forum,
auch nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema SS-Dauer ist mir (und allen hier damit Beschäftigten) nicht wirklich klar, bei welchen Fällen und wann die SS-Dauer zu kodieren ist. Nach meiner Interpretation der DKR ist die SS-Dauer grundsätzlich nur bei den in den DKR angegebenen Diagnosen wie Abort, drohender Abort, vorzeitige Entbindung etc. anzugeben... dann aber offenbar nur bei Aufnahme, nicht aber im Entlassungsdatensatz. Oder ist eine grundsätzliche Angabe bei allen Schwangeren verlangt und nur bei oben genannten Diagnosen die Angabe nur im Aufnahmedatensatz?? :sterne:
Vielen Dank für die Hilfe!
R. Bends