Guten Tag,
ich halte es für völlig daneben, dass eine lege-artis-Behandlung eines pathologischen Befundes - nämlich Hämorrhoiden - bestraft wird.
Dies ist der Fall, wenn im Rahmen einer Ablklärung von Meläna Hämorrhoiden gefunden werden (neben div. anderen internistischen Begleiterkrankungen). Man wird dann in G48A eingestuft mit RG von 0,891. Wenn man die Hämorrhoiden dann berechtigterweise durch eine Ligatur behandelt, wird man in G11B eingestuft, was zu einem Vergütungsverlust auf 0,574 führt. Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, dass indizierte Maßnahmen \"bestraft\" werden, oder?
MR