Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Forum,
seit ca. einem Jahr wird in unserem Krankenhaus jeglicher Schriftverkehr mit den Kassen und dem MDK erfasst. Dieses Verfahren ist zwar relativ aufwendig, aber auch sehr aufschlußreich. Eine kürzlich gemacht Auswertung ergab, daß bei einigen Kassen die Prüfungsqoute durch den MDK bei fast 30% liegt.
Es gibt doch sicher eine gesetzlich festgelegte Grenze, wann die Einzelfallprüfung durch den MDK keine Einzelfallprüfung mehr ist. Mir schwebt da irgendwie etwas von 10% vor, bin mir aber nicht sicher und konnte mich bisher auch sonst nirgendwo schlau machen.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, wäre ganz toll.
Einen schönen Arbeitstag noch.
Christian