Guten Morgen Zusammen,
Bei einer Vergewaltigung darf laut DKR die T74.2 sexueller Mißbrauch nicht kodiert werden. Meine Idee wäre noch neben der HD der Verletzung der Kode Z04.5 Untersuchung und Beobachtung nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Mißbrauch.. als ND. Gibt es eine bessere Darstellung? Wie kann die psychische Komponente dargestellt werden. Beim Opfer handelt es sich um ein Kind, gibt es spezielle Kodes?
Vielen Dank für die Antworten
Wolfgang Miller