Vorzeitiger Abbruch einer OP

  • Guten Morgen, Forum,
    bei einer Patientin wurde die Implantation eines Herzschrittmachers (Einkammersystem)vorzeitig abgebrochen.
    a.) Allgemeinzusatnd hat sich verschlechtert
    b.) Es wurde kein geeigenetes Gefäß gefunden ( Aussage Arzt).
    DKR P004a Punkt 5 müsste doch somit Anwendung finden, oder gibt es einen Kode für die erbrachte Teilleistung in diesem Fall? :d_gutefrage:
    Mir liegt de OP -Bericht leider nicht vor.
    Gibt es bei dieser Prozedur überhaupt Kodes für eine Teilleistung?
    Gruß aus dm verregneten Norden.

  • Hallo Herr Schrader,

    in solchen Fällen codiere ich z.B. 5-999 und 5-995. So weiß man, daß eine OP stattfand, die abgebrochen wurde. Wenn dagegen z.B. 5-377.x/y mit 5-995 codiert wird, kommt eine Schrittmacher-DRG heraus, die vermutlich nicht berechtigt ist. Wenn in einem weiteren Versuch die Implantation gelingt, würde ich für die abgebrochene OP die letzte Variante codieren und die erfolgreiche mit 5-377.1

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, Herr Konzelmann,
    das befriedigt mich nicht so richtig.
    Die Kodierrichtlinien - streng genommen - schreiben vor, wenn die Teilleistungen laut OPS nicht abgebildet werden können, ist die gesamte Prozedur mit 5-995 zu kodieren. Warum soll ich davon abweichen?
    Ich lass` mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
    5-999 könnte man sicher kodieren, beschreibt dieser OPS-Kode aber wirklich die erbrachten Teilleistungen???
    Nochmals Gruß aus dem ........ Norden.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    da Sie keinen OP-Bericht voliegen haben, kann man nur allgemeine Aussagen machen.

    Die DKR P004a ist doch aber eindeutig:
    ...
    2. Gibt es einen spezifischen Kode für eine misslungene Prozedur (siehe Beispiel 3), so ist dieser zu verwenden. In diesen Fall ist der Zusatzkode 5-995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) nicht anzugeben.
    3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS-301 kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert (siehe Beispiele 4 und 5).
    4. Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie ohne Zusatzkode 5-995 kodiert.
    5. In allen anderen Fällen ist die geplante, aber nicht komplett durchgeführte Prozedur in Verbindung mit dem Zusatzkode 5-995 zu kodieren.

    Für Sie dürfte wohl 5. in Frage kommen. Die Aussagen sind doch eigentlich ganz klar, oder?

    Zitat Konzelmann:
    \"Wenn dagegen z.B. 5-377.x/y mit 5-995 codiert wird, kommt eine Schrittmacher-DRG heraus, die vermutlich nicht berechtigt ist.\"

    Berechtigt ist jede DRG, die nach der Kodierung nach den DKR resultiert. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass diese Fälle bei der Kostenkalkulation miteingehen und sie somit auch \"korrekt\" finanziert werden, sprich es wird der durchschnittliche Fall vergütet.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag, Herr Selter,
    meine Frage war nur, ob es evtl. einen OPS-Code gibt, der in diesem Fall ( Schrittmacherimplantation ) Teilleistungen beschreibt.

    Ich war mir schon ziemlich sicher, dass Punkt 5 zutrifft, andere Meinungen sind mir aber wichtig - so lange übe ich diesen \"Job\" noch nicht aus, dass ich 100%ige Sicherheit vorweisen kann.

    Wenigstens habe ich die fehlende Kodierung erkannt. Schrader :d_zwinker:

  • @ Herrn Schrader: Sie haben also vermutlich nur einen Hautschnitt? Z.B. Code 5-892.xa Inzision Brustwand wäre eine Teilleistung der HSM-Impl.

    @ Herrn Selter: ich würde mich einfach scheuen, dafür z.B. 5.000 € in Rechnung zu stellen. Aber es hängt auch davon ab, was evtl. verbraucht wurde. Z.B.: ist der HSM weiter zu verwenden? Wieviel OP-Zeit wurde aufgewendet. Jedenfalls denke ich, daß die Kasse keine HSM-DRG bezahlen will, wenn sie erfährt, daß er nicht implantiert wurde. Das möchte ich vor dem Sozialgericht jedenfalls nicht versuchen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    @ Herrn Selter: ich würde mich einfach scheuen, dafür z.B. 5.000 € in Rechnung zu stellen. Aber es hängt auch davon ab, was evtl. verbraucht wurde. Z.B.: ist der HSM weiter zu verwenden? Wieviel OP-Zeit wurde aufgewendet. Jedenfalls denke ich, daß die Kasse keine HSM-DRG bezahlen will, wenn sie erfährt, daß er nicht implantiert wurde. Das möchte ich vor dem Sozialgericht jedenfalls nicht versuchen.

    Hallo Herr Konzelmann,

    die 5000 € ist dann die Vergütung für den durchschnittlichen Fall, nicht für den Einzelfall. In der Kalkulation stecken die Fälle mit drin, bei denen weniger gemacht wurde, also weniger Kosten verursacht haben, Sie bekommen nie einen Einzelfall gerecht bezahlt.
    Die Kodierrichtlinie ist hier eindeutig und einzig zu wertende Grundlage. Sie sind verpflichtet so zu kodieren, sie dürfen gar nicht anders. Wer was will ist nicht von Relevanz. Ansonsten würde ich auch aufhören, Prozeduren zu kodieren, die mir dann auf einmal eine billigere DRG einbringen, obwohl ich mehr geleistet habe. Sie müssen versuchen, die Betrachtungsweise nicht auf den Einzelfall zu fokussieren, das ist in einem Fallpauschalensystem nicht hilfreich. Ein Sozialgericht würde ich hier ganz bestimmt nicht fürchten, die Aussage in den DKR ist unmissverständlich.

  • Hallo Herr Selter, hallo Herr Konzelmann,
    ich habe jetzt auch einen solchen Fall und mir geht es ähnlich wie Herrn Konzelmann.
    Ein Patient, der für eine Bandscheiben-OP vorgesehen ist, erleidet bei Narkoseeinleitung noch vor dem ersten Schnitt eine Asystolie. Der Eingriff wird daraufhin abgebrochen und der Fall nach DKR P004a kodiert. Wegen der Kodierung des Herzstillstandes I46.0 und Vorhofflimmern I48.10 landet der Fall in der DRG I10A mit einem RG von 2.479 (Dez. 2004)
    Im Januar nach erfolgter kardiologischer Abklärung wird die Operation problemlos durchgeführt und landet in der DRG I56Z mit einem RG von 1.309

    Herr Selter, sind Sie immer noch der gleichen Ansicht wie im letzten Jahr. Ich habe nämlich zu Hause etwas Unordnung und möchte jetzt nicht gerade den Staatsanwalt reinlassen. (siehe Gransee) :erschreck:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Heller,

    ich kann meine Meinung da nicht geändert haben, die DKR hat sich ja auch nie geändert.
    Welche Prozedur haben Sie denn kodiert? Sie haben die OP ja nicht durchgeführt, bzw. haben Sie eine Teilleistung (Anästhesie) erbracht:

    P004a
    3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert (siehe Beispiele 4 und 5).

    Wenn Sie also z.B. eine i.v. Anästhesie durchgeführt haben, werden Sie ja nur z.B. 8-900 kodieren und gelangen dann (wahrscheinlich) in die I68B. Diese hat dann nur ein RG von 0,885, was Sie ja dann beruhigen wird und den Kontakt zur Staatsanwaltschaft äußerst unwahrscheinlich macht. :d_zwinker: