Hallo liebes Forum,
ich brauch mal dringend eure Hilfe. Folgender Fall:
Patientin kommt mit Verdacht auf Myasthenie. Verdacht nicht bestätigt. Patientin wird einer Muskelbiopsie unterzogen (Konsilleistung). Es stellt sich eine unklare Myopathie heraus. Darf ich die Muskelbiopsie als Leistung angebeben, obwohl Konsilleistung - bzw. muss die Leistung aber auch bezahlen. Wenn ich die 15025 angebebe, komme ich in die DRG B06C (CW 0,803!), egal mit welcher Hauptdiagnose. Lasse ich die Prozedure weg, gehts in die B67 mit höherem CW-Wert - das ist doch nicht normal! Also Procedure angeben oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
KS