B06C

  • Hallo liebes Forum,

    ich brauch mal dringend eure Hilfe. Folgender Fall:
    Patientin kommt mit Verdacht auf Myasthenie. Verdacht nicht bestätigt. Patientin wird einer Muskelbiopsie unterzogen (Konsilleistung). Es stellt sich eine unklare Myopathie heraus. Darf ich die Muskelbiopsie als Leistung angebeben, obwohl Konsilleistung - bzw. muss die Leistung aber auch bezahlen. Wenn ich die 15025 angebebe, komme ich in die DRG B06C (CW 0,803!), egal mit welcher Hauptdiagnose. Lasse ich die Prozedure weg, gehts in die B67 mit höherem CW-Wert - das ist doch nicht normal! Also Procedure angeben oder nicht?
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    KS

  • Hallo KS,
    das kann schon sein, dass eine Prozedur zusätzlich weniger Erlös bringt.
    Bei der Gastritis kommt die Situation auch vor.
    Nur als Beispiel:
    K29.1 / G67B / 0,861
    K29.1 und 1-632 /G50B / 0,715
    Gruß aus dem \" schönen \" Norden

  • Zitat


    Original von KS:
    ... Darf ich die Muskelbiopsie als Leistung angebeben, obwohl Konsilleistung - bzw. muss die Leistung aber auch bezahlen...

    Hallo KS,

    wer bezahlt, darf/muss auch kodieren.
    Wie von Herrn Schrader richtig erwähnt, gibt es noch jede Menge Beispiele für solche \"Ungerechtigkeiten\" (treffen aber alle, zumindest diejenigen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben/Kodierrichtlinien handeln).

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Morgen Forum,

    folgende Frage: Ein Patient kommt zur Thymektonie bei Thymom bei Myastenia gravis. Was ist HD? Das Thymom als eigenständige Krankheit, oder die Myasthenia Gravis als vermutete Ursache des Thymoms?
    Denn: nicht jeder mit Myastenia gravis hat ein Thymom und nicht jeder mit Thymom hat eine Myastenia gravis. Ein eindeutiger Zusammenhang der Erkrankungen ist damit für mich nicht zwingend.

    Vielen Dank für eure Antworten
    Christiana

  • Hallo Christiana,

    das Thymom ist hier Hauptdiagnose. Anders sähe es m.E. nur aus, wenn etwa eine \"prophylaktische\" Thymektomie (also ohne Vorhandensein eines manifesten Thymoms) bei M.G. durchgeführt würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    Vielen Dank für die Antwort. Ja, das hatte ich auch als HD- der Chirurg wollte aber die M.G. Jetzt bin ich gespannt, ob wir da eine Anfrage bekommen. Die M.G. als HD bringt nämlich viel mehr Geld.

    Viele Grüße,
    Christiana