Hallo,
nachfolgendes Problem beschäftigt mich:
Wie erfolgt die Übermittlung von (im Rahmen der DRG-Abrechnung) zusammengefaßten Fällen bei § 21 bzw. beim IMC-Datensatz? Müssen 2 Einzelfälle übermittelt werden oder 1 Fall mit Beurlaubungstagen?
Viele Grüße
VKH