PEG-Entfernung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur korrekten Verschlüsselung einer PEG-ENTFERNUNG.

    Im konkreten Fall hatte ein Patient aufgrund einer schwerwiegenden Gesichtsschädelverletzung (nach Suizidversuch mit einer Schußwaffe ?( ) eine PEG bekommen. Nach plastischen Operationen ist jetzt wieder eine ausreichende enterale Ernährung möglich und die PEG ist entfernt worden. Der Patient ist elektiv und nur hierfür aufgenommen worden und hat die Klinik nach 24h wieder verlassen.

    Vielen Dank für die Hilfe im voraus und schöne Grüße aus dem sonnigen Westen im Teilzeitmutterschutz :baby:

    S.Meer

    Mit schönen Grüßen vom Niederrhein
    Dr. Susanne Meer :baby:
    Kliniken Maria Hilf Mönchengladbach

  • Hallo Frau Dr. Meer,

    8-123 Wechsel und Entfernung eines Gastrostomiekatheters
    Inkl.: Wechsel und Entfernung einer PEG

    Exkl.: Anlegen einer Gastrostomie oder PEG ( 5-431 )

    8-123.0 Wechsel
    8-123.1 Entfernung
    8-123.x Sonstige
    8-123.y N.n.bez.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Lieber Herr Konzelmann, liebes Forum,

    da hab\' ich mich etwas unklar ausgedrückt...

    Ich suche eigentlich eine schlüssige Hauptdiagnose. Aber trotzdem vielen Dank für die rasche Antwort. Vielleicht können Sie mir da auch so rasch weiterhelfen??

    Einen schönen Abend noch

    S.Meer :baby:

    Mit schönen Grüßen vom Niederrhein
    Dr. Susanne Meer :baby:
    Kliniken Maria Hilf Mönchengladbach

  • Hallo Frau Meer,
    wie wäre es mit
    Z51.88 sonstige näher bezeichnete medizinische Behandlung ?

    Macht mit den o.g. OPS die Z63Z Andere Nachbehandlung.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    probieren Sie es doch mal so, wie unter der DKR D002c Hauptdiagnose, Geplanter Folgeeingriff beschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hauptdiagnose Z43.1 Versorgung eines Gastrostomas
    Nebendiagnose Z93.1 Vorhandensein eines Gastrostoma
    Prozedur 8-123.1 Entfernung Gastrostomiekatheter

    • Offizieller Beitrag

    Auch Ihnen einen schönen guten Tag, \"Madman\"

    das liebe ich immer ganz besonders: Ohne jede Anrede irgendwas hinschreiben, ohne auch nur den Ansatz einer Begründung zu liefern. Vielleicht wollen Sie das ja nachholen?

    Zitat

    Original von madman:
    Hauptdiagnose Z43.1 Versorgung eines Gastrostomas
    Nebendiagnose Z93.1 Vorhandensein eines Gastrostoma
    Prozedur 8-123.1 Entfernung Gastrostomiekatheter

    Einleitung DKR 2004:
    Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHO-Ausgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang.

    DKR D002c Hauptdiagnose, Geplanter Folgeeingriff ist oben bereits erwähnt:
    Geplanter Folgeeingriff
    \"Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.\"

    Schauen Sie sich mal bitte das Beispiel da an (Übrigens: Es gibt keine Unterscheidung zw. komplexeren und weniger komplexen Folgeeingriffen).

    Was spricht also dagegen, die ursprüngliche Erkrankung/Verletzung als HD zu nennen? Ich gehe mal davon aus, dass die Entfernung der PEG geplant war, sprich, der Folgeeingriff zum Zeitpunkt der Erstbehandlung schon als weiterer Eingriff feststand.

    Zu Ihrem Kodiervorschlag:
    Angabe von Z93.1, wenn schon Z43.1 gesagt wurde, ist wohl als redundant zu bezeichnen.