Hallo Forum !
Uns stellt sich eine Frage im Zusammenhang mit unserer Wirbelsäulenorthopädie. Konkret geht es dabei um die DRG I05Z (Anderer großer Gelenkersatz), die laut DRG-Handbuch durch die Prozedur 5-839.1 (Implantation einer Bandscheibenendoprothese) angesteuert wird. Der OPS-301 gibt allerdings vor, bei Prozeduren im Bereich 5-83 den Zugang gesondert zu kodieren, also z.B. mit dem Code 5-032.5 oder 5-032.6. Sobald dieser Code für den Zugang mit angegeben wird, steuert der Grouper jedoch die DRG I10 an. Ist die DRG I05Z damit zumindest fürImplantationen einer Bandscheibenprothese hinfällig ?
Hat jemand nähere Informationen zu diesem Thema ?
Vielen Dank im Voraus
R. Heese