Liebe KollegInnen,
wir haben mit den Kassenvertretern eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Darin heißt es, dass die AEB /LKA abschließenden Charakter hat, andere Leistungen sind nur im Rahmen des Versorgungsauftrags abrechenbar.
Jetzt wurde die Abrechnung einer DRG zurückgewiesen, da diese nicht in der prospektiven Aufstellung der Fallpauschalen aufgelistet war, fraglos aber zum Versorgungsauftrag gehört.
Wie ist zu verfahren ?
Danke und Gruß
Popp