Frührehabilitation im Rahmen von Gelenkprothesen

  • Moin aus dem hohen Norden,
    vielleicht könnte mir jemand bezüglich der Frühreha im Rahmen der Implantation von Gelenkprothesen helfen:
    Ich versuche verzweifelt bei Patienten, die bei uns im Hause eine Gelenkprothese erhalten haben, eine Frühreha mitzukodieren um dementsprechend in einer DRG mit Frühreha (z.B. I03A oder auch I08A) zulanden. Laut unserem verantwortlichen Chrirugen muss lediglich die OPS-Nummer 8-551. dazu gesetzt werden, um das zu erreichen. Leider gibt mir der Grouper dann trotzdem nicht die richtige DRG raus. Was mache ich denn da bitte verkehrt? Liegt es vielleicht daran, dass ich eine falsche OPS-Ziffer habe? Habe es bereits auch schon mit dem OPS-Kode für die physikalisch-med. Komplexbehandlung versucht, aber da sagt mir der Grouper lediglich, das es als ungültige Eingabe zu werten ist.
    Es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, bevor mich das ganze Thema in den \"Wahnsinn\" treibt.

    Gruß
    Tinka

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Tinka,

    der Kode 5-551 ist nicht vollständig, es fehl die letzte Stelle .0/.1/.2.
    Es ist allerdings nicht damit getan, nur den Kode einzugeben, Sie müssen auch die geforderten Kriterien erfüllen (und dokumentieren). Sehen Sie hierzu bitte den OPS-Hinweis unter 5-551.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Liebe Tinka,

    nach Definitionshadbuch muss zur Erlangung der I03A entweder ein Prothesenwechsel (Tab I03-2)oder ein PCCL-Wert >2 zusammen mit der 8-551. verschlüsselt werden. Bei der I08A wird ein PCCL-Wert von >3 benötigt.

    Grundsätzlich: Habt ihr schoinmal darüber nachgedacht, ob ihr die \"Mindestmerkmale\" für die 8-551.- überhaupt erfüllt??? Dies ist meistens nur an wenigen spezialisierten Rehazentren der Fall!

    MfG

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Guten Morgen Herr Stern,
    wahrscheinlich habe ich es noch nicht richtig verstanden, daher nochmals nachgefragt: Darf der Früh-Reha-OPS-Kode lediglich bei Häusern angewandt werden, in denen an den Akutaufenthalt auch die Reha erfolgt? Bei uns ist die Grundlage nämlich die, dass zwar die Implantation im Akutaufenthalt stattfindet, aber die Patienten dann zur nachfolgenden Reha in andere Häuser verlegt werden. Unser Chirurg meinte nun aber, das die OPS-Ziffer auch in unserem Falle dem Akutaufenthalt zugeordnet werden darf. Wie ist es denn nun genau richtig? Auf die Mindestmerkmale für die 8-551.- habe ich übrigens hingewiesen.
    Wäre toll, wenn Sie mir da nochmal weiterhelfen könnten.
    Einen schönen Tag und viele Grüße
    Tinka

  • Hallo Tinka,

    für die Kodierung der Frührehabilitation gelten strenge Kriterien. Sie können diesen Code nur dann kodieren, wenn Ihr Hause diese Kriterien erfüllt:

    Hier in Kurzform:

    1. Rehateam unter fachärztlicher Leitung
    2. Standardisiertes Frühreha-Assessment zur Erfassung und Wertung der funktionellen Defizite in mind. 5 Bereichen
    3.Schriftlicher,wöchentlicher zu aktualisierender Behandlungsplan mit Teambesprechung
    4. Frührehabilitationspflege entsprechend der Kriterien der Weiterbildung zur Rehafachkraft
    3. Vorhandensein und Einsatz von mind.4 Therapiebereichen in patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen und unterschiedlichem Zeitaufwand.

    In der Regel erfüllen Akutkrankenhäuser diese Voraussetzungen nicht. Da Sie von einer Prothesenimpl. sprechen, gehe ich davon, dass in IHrem Hause nur die Mobilisation erfolgt, die in der DRG bereits abgebildet. Mit Frührehabilitation ist etwas anderes gemeint.

    Aus Erfahrung weiss ich, dass die Krankenkassen diese DRG\'s vom MDK prüfen lassen. Sie sollten sich die Kodierung daher gut überlegen.

    Gruß Pekka

  • Hallo Tinka,

    Pekka hat schon alles wesentliche gesagt, auch wenn euer :chirurg: anderer Meinung ist. Ich würde es nicht wagen, es darauf ankommen zu lassen, denn das sieht die Versicherung sofort, dass die Vorraussetzungen bei euch für die Frührehabilitation nicht gegeben sind, und schickt euch warscheinlich nicht nur den MDK, sondern gleich die Strafe für vorsätzliches Upcoding.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Stefan und Pekka,
    vielen Dank für die Infos. Bin dadurch in der Lage, in der heute bei uns stattfindenden DRG-Sitzung besser und präziser gegen die Frühreha argumentieren zu können. Hoffe, ich setze mich auch durch.
    Viele Grüße aus dem nördlichsten Bundesland
    Tinka