Hallo liebes DRG forum,
unser Problem stellt sich wie folgt dar:
Eine Patienten, die in der gynäkologischen Abteilung mit Frustranen Kontrakionen ab 37. vollendeter Schwangerschaftswo. aufgenommen wurde, wurde vom 02.05.04-03.05.04 stationär behandelt. Diesen Fall haben wir als eigenständigen Fall in der Gynäkologie laufen.
Am 06.05.04 folgte erneute stat. Aufnahme in der Geburtshilfe, Resultat, Spontangeburt.Entlassung erfolgte am 07.05.04.
Die Krankenkasse argumentiert, dass aus beiden Fällen ein Fall abgerechnet werden soll, obwohl für den 1. Aufenthalt eine DRG O64B Frustrane Wehen, ein Belegungstag vorgegeben wird. Wie sollen wir uns hier verhalten???