Hallo, Forum!
Ein etwas vertrackter Fall:
Patient kommt am 25.08. um 23:33 Uhr mit Herzinfarkt stationär.
Verlegung zur weiteren Diagnostik + Therapie ins nächste KH der Maximalversorgung am 27.08. um 09:10 Uhr.
Dort lehnt der Patient aber nach initialer Coronarangiographie die empfohlene OP ab und wird mit RTW zu uns zurückverlegt. Stationäre Wiederaufnahme am 28.08. um 12:08 Uhr.
Der Patient entschließt sich nach gutem Zureden und Erklärungen nun doch zur weiteren Therapie und wird am 29.08. um 09:00 Uhr wieder in das KH der Maximalversorgung verlegt.
Frage 1: Transportkosten
Von A nach B bezahlt die KK (med. Indikation)
Von B nach A bezahlt KH B (keine med. Indikation zur Rückverlegung)
Von A nach B (zum 2. mal) bezahlt wieder KK (med. Indikation)
Ist das richtig so?
Frage 2: Aufenthalte
Aufenthalt 1 notwendig - keine Frage!
Wir verlegen zur weiteren Diagnostik + Therapie
= Verlegung
Wiederaufnahme nach abgelehnter Therapie nach 26 Std. und 58 min
- also keine Verbringung, oder?
Ich sehe es so, daß wir unsere 2 Aufenthalte gem. KFPV 2004 zusammenführen müssen, da ja keine Verbringung vorlag.
Gibt es andere Meinungen?
... fragt