Kostenprofile und Klinische Profile für DRG- Katalog 2005

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Reuß,

    Sie meinen wahrscheinlich den GDRG-Browser des InEK. Den gibt es noch nicht. Im vergangenen Jahr wurde er im November oder Dezember veröffentlicht. Beachten Sie dabei: Das DRG-System für 2005 wurde auf Basis der Krankenhauskalkulationsdaten 2003 in 2004 gerechnet. Die Kostenprofile spiegeln also den Stand aus 2003 der an der Kalkulation teilnehmenden KH wider.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    P.S.: Drängen Sie in Ihrem Hause ggf. auf Teilnahme am Kalkulationsverfahren !

  • Hallo Forum,

    darf ich hier mal einhaken?

    Das bedeutet doch, dass ich eine realistische Darstellung des Leistungsgeschehens 2003 nur mit dem Grouper 2005 erreiche.

    Theoretisch kann der Grouper 2003_2005 für manches Krankenhaus Gold wert sein.

    Wenn sich beispielsweise mit dem Abrechnungsgrouper 2003 ein CMI von 1,00 ergibt, mit dem 2003_2005-Grouper aber 0,96 herauskommt, nennen wir es Katalogeffekt, dann ändert sich der Basisfallwert um 4 %.

    (Es kann natürlich auch 1,05 herauskommen...)

    Wer erhält dieses Geld?

    Was ist dagegen schon eine Kappungsgrenze von 1 %?

    Ich denke, die Politik misst den Kalkulationsdaten eine viel zu geringe Bedeutung zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    ... mit dem Abrechnungsgrouper 2003 ein CMI von 1,00 ergibt, mit dem 2003_2005-Grouper aber 0,96 herauskommt, nennen wir es Katalogeffekt, dann ändert sich der Basisfallwert um 4 %.

    Glück Auf Herr Scholz

    mit dieser Erkenntnis ist aber kein Erlösausgleich zu erzielen. Die \"Kalkulation\" ermittelt nur \"dimensionslose\" Verteilungswerte des Gesamtbudget. Sie können höchsten postulieren das die ihnen zugestandene Einzelverteilung innerhalb dieses Gesamtbudgets mit einem Fehler von 4% behaftet war.

    Mit freundlichen Grüssen

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Zitat


    Original von Kilian:
    mit dieser Erkenntnis ist aber kein Erlösausgleich zu erzielen. Die \"Kalkulation\" ermittelt nur \"dimensionslose\" Verteilungswerte des Gesamtbudget. Sie können höchsten postulieren das die ihnen zugestandene Einzelverteilung innerhalb dieses Gesamtbudgets mit einem Fehler von 4% behaftet war.

    Grüß Gott Herr Kilian,

    es geht also um den Anteil am Gesamtbudget. Jeder Grouper bildet die Leistungen (den Anteil am Kuchen) nur näherungsweise ab. Aber gerade in der Einführungsphase (Stichwort \"Aufhebung des Kompressionseffektes\") kommt es noch zu deutlichen Verbesserungen, s. mein Beispiel.

    Allein der Übergang von Grouper 2003 auf Grouper 2004 führte bei uns zu einer Änderung des CMI eines Hauses um 4 bis 5 % (bei gleichen Falldaten). Während der budgetneutralen Phase besteht Hoffnung, dass die sich ergebenden Liquiditätseinbußen durch den jetzt zu niedrigen Zahlbetrag nach der Budgetverhandlung wieder hereingeholt werden können, aber würde man mit einem bundeseinheitlichen BFW rechnen, ändert sich das Einzelbudget eben auch um 4 bis 5 %. Ich vermute, dass durch diesen Effekt im Rahmen der Konvergenzphase viel höhere Beträge umverteilt werden als durch die schrittweise Anpassung an einen irgendwie gearteten \"Zielwert\".

    Es könnte sich als Nachteil erweisen, systemimmanent mit veralteten Abrechnungstabellen zu arbeiten, s. die Aussage von Herrn Sommerhäuser \"Das DRG-System für 2005 wurde auf Basis der Krankenhauskalkulationsdaten 2003 in 2004 gerechnet. Die Kostenprofile spiegeln also den Stand aus 2003 der an der Kalkulation teilnehmenden KH wider.\"

    Eine neue Art von Erlösausgleich könnte m. E. Abhilfe schaffen, z. B. so: die §21-Daten werden zunächst auf Plausibilität geprüft, d. h. man überprüft, ob die medizinischen Daten in fall, fab, icd und ops mit den in der Datei entgelte gemeldeten Beträgen übereinstimmen, dann werden mit aktuellem Grouper (für 2003-Daten der 2005 Grouper) die Entgelte neu ermittelt und Differenzen zu 2003 ggf. durch Rück- und/oder Nachzahlungen ausgeglichen.

    Voraussetzung: funktionierende Datenlieferungen, ggf. auch Nachlieferungen von änderungsrelevanten Angaben.

    Vorteil: Würde Budgetverhandlungen auf lokaler Ebene deutlich vereinfachen, vielleicht sogar überflüssig machen.

    N. B.: Andere Ausgleiche, z. B. für Mehr- und Mindermengen könnten m. E. völlig wegfallen. Einerseits wirkt der MDK nicht indizierten Mengenausweitungen massiv entgegen, andererseits behindert das alte Grenzkostensystem für Mehrfälle das neue System der kalkulatorisch ermittelten BR. Ein einheitlicher Basisfallwert kann bei den bestehenden Mehr-Mindermengenausgleichen nur bei Punktlandung erreicht werden. Ist das gewollt?
    Eine weitere politische Mengensteuerung (gewünschte und nicht gewünschte Leistungen) ließe sich zudem leicht über eine Variation (Absenkung) der BR einzelner DRGs erreichen.

    Gruß an die alte Heimat

    [center] Bernhard Scholz [/center]