Gastroint. Blutung evtl. medikamentös bedingt

  • Hallo, liebes Forum,
    wie kann ich folgende gastrointestinale Blutung kodieren, wenn koloskopisch der Verdacht auf eine medikamentös bedingte Kolitis (NSAR) DD ischämische Kolitis als Ursache geäußert wurde. ASS sollte therapeutisch pausiert werden. Aufnahmeanlaß war ein massiver rektaler Blutabgang. Kein Anhalt für eine chron. entzünd. Darmerkrankung, kein histol. Korrelat für die klinische Symptomatik. Blutungsquellen wurden gestillt. Kolitis behandelt.
    Kodiert wurde K92.2 GI Blutung n.n.b.

    oder:

    87-j. Pat. Hämatinerbrechen im Pflegeheim, Notaufnahme, Exsikkose. Auf Grund des Altes wurde auf eine Magenspiegelung vorerst verzichtet. Unter der Annahme, daß die Blutung evtl. durch die Schmerzmedikation Vioxx verursacht wurde, wurde diese Medikation pausiert.
    Kodiert wurde K25.0 Ulcus v.

    Welche Rolle spielt generell der Verdacht einer medikamentös bedingten Blutung bei der Kodierung?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    kd

  • Hallo kd!

    Wenn Sie die T88.7 unerwünschte Nebenwirkungen von Drogen und Medikamenten wählen, landen Sie in der X62B und die ist wesentlich schlechter bewertet als die G73B für die K92.2.

    Die Frage ist, können Sie den Verdacht der medikamentös bedingten Blutung erhärten?

    Als Nebendiagnose ist die T88.7 Schweregrad erhöhend. Als HD ehr schlecht bewertet. Leider fehlt uns die Möglichkeit Verdachtsdiagnosen als solche zu codieren.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen Herr Killmer,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Der Verdacht kann einer medikamentösen Blutung kann nicht erhärtet werden. Es bleibt eben nur eine Vermutung mit der Vorsichtsmaßnahme, die entsprechenden Medikamente vorerst zu pausieren. Bei der Kodierung werde ich das nun unberücksichtigt lassen.
    Viele Grüße
    kd

  • Guten Tag zusammen!

    \"Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Ergebnisse nicht eindeutig sind, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.\" DKR D008b

    Die Frage ist nun allerdings, ob das vorläufige Absetzen der Medikamente bereits eine spezifische Behandlung ist. :d_gutefrage:

    Gruß,

    C. Maas

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo !

    Schauen Sie sich doch mal die DKR 1105a an. Hiernach muss m.E. folgendermassen kodiert werden:
    Fall 01:
    HD Kolitis ( da nicht genauer differenzierbar K52.9)
    ND GI-Blutung ( K92.2 , da für die HD kein spezifischer Kode \"mit
    Blutung\" existiert)
    Optional Komplikation durch Arzneimittel (Y57.9)

    Fall 02:
    HD GI-Blutung (K92.2), da keine Diagnostik erfolgt ist
    Optional wie in Fall 01 Y57.9!

    Gruss
    TL