Hallo Forum,
Für die Rückverlegung gilt eine spezielle Regelung nach § 3 Abs.3 KFPV. Diese soll der allgemeinen Wiederaufnahmeregelung vorangehen. Soweit so gut. Aber was genau heißt das ? Muß ich bei einer Rückverlegung innerhalb der 30-Tagen, noch weiter nach den Wiederaufnahmeregelung prüfen (Ablaufschema) oder reicht es aus bei einer Rückverlegung nach § 3 Abs.3 KFPV die Fälle zusammenzufassen und eine DRG-Neueinstufung vorzunehmen (Ohne das Ablaufschema Wiederaufnahmeregelung abzuprüfen).
Ich freue mich auf Antwort, Vielen Dank !!
Toto