Rückverlegung

  • Hallo Forum,

    Für die Rückverlegung gilt eine spezielle Regelung nach § 3 Abs.3 KFPV. Diese soll der allgemeinen Wiederaufnahmeregelung vorangehen. Soweit so gut. Aber was genau heißt das ? Muß ich bei einer Rückverlegung innerhalb der 30-Tagen, noch weiter nach den Wiederaufnahmeregelung prüfen (Ablaufschema) oder reicht es aus bei einer Rückverlegung nach § 3 Abs.3 KFPV die Fälle zusammenzufassen und eine DRG-Neueinstufung vorzunehmen (Ohne das Ablaufschema Wiederaufnahmeregelung abzuprüfen).

    Ich freue mich auf Antwort, Vielen Dank !!
    Toto

  • Hallo Toto,

    wenn ein Pat. innerhalb von 30 Tagen ab dem Entlasstag des ersten
    Aufenthalts zu Ihnen zurückverlegt wird, müssen beide Fälle automatisch
    zusammengeführt werden. Da gibt es keine weiteren Prüfregeln.
    Es gibt auch im DRG-Katalog nicht so was wie \"Ausnahme von Rückverlegung\"
    Gruß
    Ordu