Guten Morgen,
eine Frage aus dem Bereich Kardiologie:
Bei einem Patienten kommt es aufgrund von Kammerflimmern zuhause zu einem Herzstillstand. Er wird vom Notarzt noch außerhalb des Krankenhauses reanimiert und intubiert. Wir denken, dass die Kodes I46.- (Herzstillstand), 8-771 (Kardiale Reanimation) und 8-701 (Endotracheale Intubation) in der Klinik nicht mehr angegeben werden dürfen, da diese Leistungen nicht von der Klinik erbracht wurden und der Herzstillstand bei Aufnahme nicht mehr vorliegt. Als Hauptdiagnose würden wir das Kammerflimmern kodieren.
Ist dies so korrekt, oder kann man den Fall auch anders interpretieren?
Über eine Antwort würden wir uns wie immer sehr freuen.
Viele Grüße,
A. Lades