Wir haben einen Pat. zur Li-Herzkatheteruntersuchung verlegtund innerhalb von 24h wieder übernommen. Dieser Part wird als Verbringung
definiert.
Wir erhielten von der verbringenden Einrichtung,eine DRG-Rechnung.Das müßte offensichtlich falsch sein, da uns diese Kosten in EBM oder DKGNT in Rechnung gestellt werden müßten.
Wo finden wir dazu gesetzliche Hinweise?
MfG. R. Walter
Vergütung bei Verbringung
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R. Walter -
22. Oktober 2004 um 07:33 -
Erledigt
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Hallo Herr Walter,
bei einer Verbringung können Sie m.E. mit dem anderen Krankenhaus einen Preis für die Leistung des anderen Hauses frei aushandeln. Rein theoretisch könnten Sie also auch eine Vereinbarung treffen, dass das andere Haus Ihnen eine DRG in Rechnung stellt - so etwas vereinbart man aber vernünftigerweise eher nicht.
Wenn Sie mit dem anderen Haus nichts vereinbart haben sollten(GOÄ, DKGNT, Pauschale), ist es allerdings eine interessante juristische Frage, in welcher Höhe die Leistung Ihnen in Rechnung gestellt werden kann.
mfG
A. Regorz -
Hallo Herr Walter,
ich sehe das auch so wie Herr Regorz. In Zweifelsfalle würde sich ein Gericht wohl an den allgemein üblichen Vergütungsmodalitäten orientieren. Üblich sind für konsiliarärztliche Leistungen i.d.R. die GOÄ oder der DKG-NT I. Wenn es sich um eine regelmäßige Kooperation handelt, empfiehlt es sich, um Streitfälle zu vermeiden, eine grundsätzliche Vereinbarung zu treffen (bei GOÄ-Abrechnung daran denken, ggf. auch den Steigerungfaktor festzulegen).
Viele Grüße