Sehr geehrter Herr Schaffert,
das BSG hält, vom Forum unbeeindruckt, genau diese Befristung für sinnvoll und empfiehlt sie. (\"hätte für die Beklagte Veranlassung bieten, entweder die Kostenübernahme von vornherein auf 2 Wochen zu befristen...\")So soll es, meint das BSG, gemacht werden.
Und das kann dann auch das oben angesprochene Vorgehen der Kasse erklären.
Leise Zweifel an der Weisheit dieser Empfehlung habe ich auch..
Grüße
Maria