Hallo Forum,
die Bundesknappschaft erteilt uns seit heute Kostenzusagen, begrenzt diese jedoch auf die Abrechnung einer bestimmten DRG [NICHT Basis-DRG !], die sich aus der übermittelten Aufnahmediagnose ergibt. Auch ist die Zusage auf die \"obere Grenzverweildauer der jeweiligen DRG begrenzt.\". Weiter O-Ton: \"Sofern Sie auf Grund der Indikationsstellung, etwaig festgestellter Nebendiagnosen und durchgeführter Prozeduren eine höhere Fallschwere innerhalb der vorgegebenen DRG(s) geltend machen, erfolgt eine detaillierte Überprüfung im Rahmen der Rechnungsbearbeitung.\" :noo:
Grundlage der DRG sind die Diagnosen und Prozeduren bei Entlassung. Und da weicht in der Regel die Abrechnungs-DRG von der, anhand der Aufnahmediagnose ermittelten DRG ab. Das liegt doch auf der Hand. Die angekündigte \"Rechnungsprüfung\" bei Abweichungen von der DRG-Vorgabe der Kostenübernahme läßt doch eine weitere Flut von SMD-Prüfungen erwarten.
Wer hat noch Erfahrungen mit solchen Schreiben und wie soll reagiert / argumentiert werden? Bin für jeden Tip dankbar, da wir uns natürlich auf sachlicher Ebene gegen dieses Vorgehen wehren wollen.
Viele Grüße!