Fahrkosten bei Verlegung

  • Mich würde mal interessieren:
    Wer bezahlt die Fahrkosten bei Verlegung, z.B. bei Herzinfarkt nach Lyse in ein Krankenhaus mit Katheter? Im Gesetz steht \"Krankenkassen übernehmen, wenn Fahrt medizinisch notwendig...\"
    Wir haben eine Rechnung von einem Hubschraubertransport, der übersteigt unsere sämtlichen Erlöse für den Fall.

  • Schönen guten Tag Frau Köppert!

    Die Übernahme von Fahrtkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in § 60 SGB V geregelt. bei der letzten Änderung Anfang des Jahres wurde das Wort \"zwingend\" vor die medizinische Notwendigkeit eingefügt. Das gibt den Krankenkassen etwas mehr Handlungs- (=Ablehnungs-) Spielraum.

    Die Verlegung in ein Krankenhaus mit höherer Versorgungsstufe sollte jedoch in den meisten Fällen ohne wesentiche Probleme bezahlt werden, problematisch ist (nachvollziehbar) die Rückverlegung.

    In Ihrem Beispiel (Z. n. Herzinfarkt, Verlegung in ein Krankenhaus mit Katheter) sind meiner Ansicht nach zweifellos die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Verlegung durch die Krankenkasse gegeben.

    Schönen Tag noch,

  • Liebe Frau Köppert,

    wenn die Kassen den Transport oder das Transportmittel für nicht gerechtfertigt halten, so geht die Rechnung erstmal an das verlegende KH.

    Wenn es dazu kommt, dass bei sehr eindeutigne Fällen, wie die schnellstmögliche Verlegung eines Patienten mit akuten Infarkt in ein KH mit interventioneller Kardiologie, nicht mehr bezahlt werden, können wir nicht nur unsere ITW und ITH Transportmittel abschaffen, sondern es werden deswegen Patienten sterben!! Gerade die Einführung des Fallpauschalensystems und der Mindestmengenregelung wird zu einer Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung und zu Konzentration von medizinischen Spezialkompetenzen an bestimmten Zentren führen, und damit die Notwendigkeiten von Transporten noch erhöhen.
    Ich würde es in einem solchen Fall auf jedenfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, und evtl. an die Öffentlichkeit gehen.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Zitat


    Original von S.Stern:
    Wenn es dazu kommt, dass bei sehr eindeutigne Fällen, wie die schnellstmögliche Verlegung eines Patienten mit akuten Infarkt in ein KH mit interventioneller Kardiologie, nicht mehr bezahlt werden, können wir nicht nur unsere ITW und ITH Transportmittel abschaffen, sondern es werden deswegen Patienten sterben!! Gerade die Einführung des Fallpauschalensystems und der Mindestmengenregelung wird zu einer Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung und zu Konzentration von medizinischen Spezialkompetenzen an bestimmten Zentren führen, und damit die Notwendigkeiten von Transporten noch erhöhen.
    Ich würde es in einem solchen Fall auf jedenfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, und evtl. an die Öffentlichkeit gehen.

    Stefan Stern


    Hallo???

    Ich habe im Eingangsbeitrag nichts davon gelesen, dass die Krankenkasse den beschriebenen Transport bereits abgelehnt hat. Ihre kämpferischen Ratschläge in allen Ehren, aber vielleicht sollte man das Pferd nicht von hinten aufzäumen - es sei denn, man wartet förmlich auf eine solche Gelegenheit...

    Selbstverständlich sehe ich - als Kassenvertreter wohlgemerkt - diesen Fall ebenso eindeutig wie Sie. In diversen Kommentierungen und der Gesetzesbegründung ist schließlich die Verlegung in ein Haus mit höherer Versorgungsstufe ausdrücklich als Beispiel für die zwingend medizinisch notwendige Verlegung genannt.

    Deshalb verstehe ich Ihre Aufregung nicht wirklich :noo: :noo: :noo:


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Lieber To Do und Kassenfürst,

    ich hatte Frau Köppert schon so verstanden, dass die Hubschrauberrechnung von der Kasse abgelehnt wurde. Wenn dem nicht so ist, tut es mir leid, die Kassen angegriffen zu haben (zumindest in diesem Fall). Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass immer wieder versucht wird, solche Transporte oft erst mal nicht zu bezahlen, und deren medizinische Notwendigkeit anzuzweifeln. Daher die Aufregung.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München