Hallo Forumsteilnehmer,
Patienten die sich einer Herztransplantation unterzogen haben, müssen lebenslang mit Immunsuppressiva behandelt werden um eine Abstoßungsreaktion des Transplantates zu verhindern.
Die Kontrolle ob die Behandlung mit den Immunsuppressoren erfolgreich ist, erfolgt dabei über regelmäßige Endomyokardbiopsien die histologisch beurteilt werden, bei gleichzeitiger Messung der Immunsuppressions-Spiegel. Die Medikation wird dem jeweiligen Untersuchungsergebnis angepasst.
Bisher hatte ich diese Biopsien immer wie folgt verschlüsselt:
Z01.8 Sonstige näher bezeichnete spezielle Untersuchungen (HD)
Z09.0 Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen anderer
Krankheitszustände (ND)
Z94.1 Zustand nach Herztransplantation (ND)
Z92.2 Dauertherapie (gegenwärtig) mit anderen Arzneimitteln in der
Eigenanamnese (ND)
OPS:
1-497.1 Transvenöse Biopsie Endomyokard
ergibt beim Groupen: Z62Z Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung
Nun haben uns die Kassen signalisiert, dass wir für diese Codierung nichts bekämen, da die Z01.8 zu unspezifisch wäre.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die I50.9 Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose zu verwenden. Dies ist in meinen Augen aber unsinnig, da ja durch die Transplantation die Herzinsuffizienz beseitigt wurde.
Gleichzeitig verbietet es sich aber auch die Verwendung von
T86.2 Versagen und Abstoßung eines Herztransplantates, da hier ja schon konkret der Tatbestand der Abstoßung vorliegen muß, die Untersuchung aber eben genau zur Abklärung einer solchen erfolgt.
Wer von Ihnen kann mir einen Rat geben ?
Vielen Dank
Johannes Roesch