Schönen guten Tag allerseits!
Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:
Operative Behandlung wegen Schenkelhalsfraktur. Zunächst Entlassung in Kurzzeitpflege. Da allein durch die Kurzzeitpflege keine ausreichende Selbständigkeit zur häuslichen Versorgung erreichbar war, wurde die Patientin zur geriatrischen Behandlung wieder aufgenommen.
Der MDK erkennt die Notwendigkeit der geriatrischen Behandlung grundsätzlich an und auch die Wiederaufnahme wird nicht problematisiert, da die ursprüngliche Absicht, die Patientin über die Pflege wieder in die häusliche Umgebung einzugliedern anerkannt und das Scheitern dieser Absicht nicht dem Krankenhaus angelastet wird.
Allerdings haben wir bei der Wiederaufnahme erneut die Fraktur als Hauptdiagnose verschlüsselt, während der MDK meint, durch die zwischenzeitliche Entlassung sei jetzt die Z48.8 (Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen) als HD zu verschlüsseln, da die Fraktur ja nicht mehr vorliege und versorgt sei.
In den Kodierrichtlinien habe ich keine eindeutige Aussage gefunden, die Richtlinie zur Metallentfernung (Beispiel 2 der DKR 1913) ist meines Erachtens nicht so eindeutig übertrgbar.
Was würdet ihr verschlüsseln und vor allem warum?
Schönen Tag noch,