Hallo,liebes Forum
Habe mal wieder ein kleines Problem,aber vielleicht ist es
ja auch keins.Folgendes:Pat. kommt zur geplanten ambulanten
Abrasio.Pat. wünscht gleichzeitig eine Sterilisation,die
Kosten für Sterilisation trägt sie selbst.Beide Eingriffe
werden vorgenommen,Pat. hat dabei Kreislaufprobleme und muß
nun stationär überwacht werden.Nun wird der ambulante Fall
ja ein stationärer und die Sterilisation fällt mit in die DRG
an und wird mitgerechnet.Ist das so korrekt?Ich glaube kaum
das wir die Steri jetzt von der Kasse bezahlt bekommen.Anderseits
kann ich die Dg. und Prozedur nicht unter den Tisch fallen lassen.
Wie geht man in solchen Fällen am besten vor?Muß das Geld welches
von der Pat. im voraus gezahlt wurde dann wieder zurück gezahlt
werden,da wenn die Kasse es zahlt,man es sonst doppelt kassieren
würde??
Das sind Fragen über Fragen,aber bei uns ist das jetzt zum
erstenmal aufgetreten und durch die Steri wird es für mich
irgentwie kompliziert.Aber vielleicht mache ich mir das Leben
nur wieder selbst schwer und die Antwort ist ganz einfach.
Viele Grüße
Zabi