G95.80 versus Beatmung

  • folgendes Problem :
    bekannte junge Patientin wird in der Neurourologie mit G95.80 aufgenommen. Es wird eine Zystektomie und Kock-Pouch Anlage durchgeführt, nach welcher die Patientin eine Urosepsis entwickelt. Die Patientin wird noch 850 Stunden beatmet und verstirbt dann letztendlich an Multiorganversagen.
    Ist es in diesem Fall möglich, die Prä MDC zu umgehen um nicht in der B61A zu landen, denn damit ist dieser Fall kostentechnisch wirklich nur sehr unzureichend abgedeckt.(B61A wurde bereits verhandelt).
    Ich möchte die G95.80 aber nicht wirklich aus dem Datensatz löschen, denn m.E. gibt diese ICD die Erkrankung am genauesten wieder.

    Irgendwelche Lösungsvorschläge?
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Wagner

  • folgende Lösung:
    Fragen zur erlösoptimierten Kodierung sind in der Regel kritisch. Trotzdem: Ihre Hauptdiagnose ist - medizinisch gesehen - ein Symptom G95.80 Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons. Das heißt, wenn Sie eine Ursache haben (Myelitis ? MS ? traumatische Rückenmarksläsion ? ) können Sie ggf. (vgl. DKR D001) diese zur HD machen, vielleicht fallen Sie ja dann in eine Beatmungs-DRG.

    Ach ja: einen wunderschönen Tag und herzlich willkommen im Forum!

    Schöne Grüße.

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch wenn es als Symptom gewertet wird und hierfür ein Auslöser vorliegt, dürfte im geschilderten Fall wohl einzig dieses Symptom behandelt worden sein (keine Aufnahme wegen der zugrundeliegenden Erkrankung bzw. Therapie der selben). Somit bliebe es bei der Kodierung der G95.80 als HD und der Zuordnung zur B61A, zumal die G95.80 als ND auch schon ausreicht, um die B61 anzusteuern.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Mein Fehler, habe mich missverständlich ausgedrückt.
    Die G95.80 ist in oben genanntem Fall nicht die Hauptdiagnose sondern Nebendiagnose.
    Die Patientin litt unter Spina Bifida und neurogenen Blasenentleerungsstörungen.
    Es geht mir in diesem Fall eigentlich nicht um eine Erlösoptimierung (unser Haus rechnet noch nicht nach DRG´s ab)sondern um eine korrekte Darstellung des Falles.
    Vielen Dank für die Willkommensgrüße
    Mfg
    A.Wagner

  • Hallo zusammen!

    An Herrn Selter:
    natürlich ist Ihr Einwand berechtigt und die zugrundeliegende Erkrankung kann nur kodiert werden, wenn sie auch behandelt wurde; in diesem Sinn hatte ich meinen Hinweis \"ggf. (vgl. DKR D001)\" gemeint. Ob die Grunderkrankung tatsächlich nicht behandelt wurde, lässt sich jedoch meiner Meinung nach dem Originalposting nicht mit Sicherheit entnehmen.

    An Herrn Wagner:

    Zitat


    .. Ist es in diesem Fall möglich, die Prä MDC zu umgehen um nicht in der B61A zu landen, denn damit ist dieser Fall kostentechnisch wirklich nur sehr unzureichend abgedeckt..

    .. Es geht mir in diesem Fall eigentlich nicht um eine Erlösoptimierung (unser Haus rechnet noch nicht nach DRG´s ab)..

    :a_augenruppel:

    Zitat


    Die G95.80 ist in oben genanntem Fall nicht die Hauptdiagnose sondern Nebendiagnose.

    Für eine DKR-konforme Bewertung wäre es sicher hilfreich, wenn Sie uns die Hauptdiagnose dann auch verraten könnten.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    man ersetze in diesem Beitrag \"Ballenhohlfuß\" mit \"neurogener Blasenentleerungsstörung\".

    Die Ausgangsfrage war, ob die B61 zu vermeiden ist. Das wird durch das Auswechseln der HD nicht erreicht, solange die G95.80 (auch nur als ND) korrekt ist (PräMDC).

  • Die B61 ist in oben genannten Fall nicht zu vermeiden da die G95.80 nach Rücksprache mit dem Chefarzt der Neurourologie sogar als Hauptdiagnose zu verschlüsseln ist.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Ist denn wohl damit zu rechnen, dass sich bezüglich der Struktur der Prä MDC zukünftig etwas ändern wird?

  • Hallo zusammen,

    hier muss sogar G95.80 HD, es scheint ja sich um eine Komplikation
    einer bekannten Erkrankung zu handeln. Durch die Zystektomie wurde
    nur die Komplikation behandelt, die Grunderkrankung bleibt davon
    unberührt.

    Ich frage mich jedoch, warum wegen einer Blasenlähmung gleich eine Zystektomie durchgeführt wird? Wäre es nicht sinvoll, erst mal abzuwarten und Urin über einen Katheter abzuleiten? Vielleicht kann Herr Leonhard mich darüber klären.
    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Vielleicht kann Herr Leonhard mich darüber klären.
    Gruß
    Ordu


    Hallo Herr Ordu! Ich nehme an, Sie meinen mich; leider kann ich Sie aber nicht darüber klären. Ich weiß über den Fall auch nicht mehr als Sie, und das reicht sicher nicht aus, um hier differenzialtherapeutische Überlegungen anzustellen. Grundsätzlich haben Sie natürlich recht, aber ich bin kein Neurourologe.

    Schönes Wochenende!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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