Hallo!
Da ich das neue Gesetz und seine Abrechnungsbestimmungen noch nicht so ganz verinnerlicht habe, möchte ich die Runde mal fragen, ob jemand Genaueres zur Frage "Abrechnung bei Wiederaufnahme" weiß. Soll konkret heißen: was passiert, wenn ein Patient nach Entlassung wieder stationär aufgenommen (, weil er zu früh entlassen wurde)? Kann man ein 2. Entgelt abrechnen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Danke für alle Antworten!
Jens Bussmann