Abrechnung bei Wiederaufnahme

  • Hallo!

    Da ich das neue Gesetz und seine Abrechnungsbestimmungen noch nicht so ganz verinnerlicht habe, möchte ich die Runde mal fragen, ob jemand Genaueres zur Frage "Abrechnung bei Wiederaufnahme" weiß. Soll konkret heißen: was passiert, wenn ein Patient nach Entlassung wieder stationär aufgenommen (, weil er zu früh entlassen wurde)? Kann man ein 2. Entgelt abrechnen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Danke für alle Antworten!

    Jens Bussmann

  • Hallo Herr Bussmann,

    leider, leider wird Ihnen diese Frage, nach meinem derzeitigen Kentnissstand, niemand beantworten koennen. Pauschal kann man jedoch mehr als nur vermuten, dass aehnlich den derzeitigen Fallpauschalen fuer Wiederaufnahmen entsprechende Fristen festgelegt werden.
    Ein Zitat aus dem DRG-Vertrag der Techniker Krankenkasse und dem LBK Hamburg (TK)


    "Falls der Patient innerhalb von drei Monaten nach Ende der Behandlung wegen derselben Krankheit erneut ins Krankenhaus eingewiesen oder ambulant behandelt werden muss, übernimmt der LBK Hamburg die Kosten dieser Behandlung." gibt einen Vorgeschmack darauf, was uns erwartet.

    :chili:

    Viele Gruesse

    M. Thieme

    [ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 11.03.2002 editiert. ]

  • Schönen guten Tag zusammen! :)

    Zur Erhellung:

    § 8 Abs. 5 des neuen Krankenhausentgeltgesetzes (KrEntG) = Artikel 5 des Fallpauschalengesetzes:


    "Wird ein Patient wegen komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden..."


    und als Grundlage dafür wird in § 9 festgelegt:


    "Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherungen gemeinsam vereinbaren mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft ...


    1. einen Fallpauschalenkatalog nach § 17b Abs 1 ...KHG einschließlich der Bewertungsrelationen sowie Regelungen zur Grenzverweildauer und der in Abhängigkeit von diesen zu zahlenden Entgelten oder vorzunehmende Abschläge ..."


    Also bleibt in der Frage, was eine Komplikation und was eine Neuerkrankung ist alles beim alten.
    :mdk:
    Insbesondere bei den internistischen Erkrankungen wird`s lustig!
    :itchy:
    Viel Spaß wünscht
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 11.03.2002 editiert. ]