Hallo Forum,
ich habe hier einen etwas komplizierten Fall bzgl. Abrechnungseinordnung.
1) 28.10.04 ambulante Notfallbeh. mit Feststellung OP-Indikation (Chir)
2) 02.11.04 vorstationärer Termin mit Aufnahme geplant am 05.11.04
3) 4.11.04 02:59 Uhr Notfall wegen kardialer Beschwerden, daher OP-Termin verworfen (Kardiologie)
Umwandlung des vorstat. Aufenthaltes 02.11.04 in \"nur vorstationäre Behandlung\" ohne geplante vollstationäre Aufnahme
Patient wurde aber am 04.11.04 22:00 Uhr wieder entlassen.
4) Am 05.11.04 morgens Aufnahme zur geplanten OP.
Ich bin für jeden Hinweis zur Abrechnung dankbar.