Kodierung prophylaktische Massnahmen

  • Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen.

    Mich interessiert ,wie Sie in Ihren Kliniken aufwendige prophylaktische Massnahmen verschlüsseln, die aufgrund anamnestischer oder in der Eigenanamnese vorhandener Risiken eingesetzt werden, um das Eintreten von schwerwiegenden Diagnosen zu verhindern.

    Beispiel:
    I.maligne Hyperthermie in der Vorgeschichte - Pat bekommt jetzt "teures Danthrolen " präoperativ.

    Wie könnte die Kodierung aussehen?

    Engel

  • Die maligne Hyperthermie ist als Nebendiagnose mit dem Kode Z87.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese - Zustände, klassifizierbar unter S00-T98)zu verschlüsseln.
    Fehlerhaft wäre die Verschlüsselung mit T 88.3, da dieser Kode eine akut bestehende maligne Hyperthermie voraussetzt.

    Gruss
    Dr. Engels
    Med. Controlling UKM Münster

  • Zusätzlich kann die prophylaktische Gabe von Dantrolen (unspezifisch) über den Kode

    Z 29.8 Sonst. näher bez. prophylaktische Maßnahmen

    dokumentiert werden.

    Gruss
    R. Oeschger
    Arzt, Med.-Controlling
    Hegau-Klinikum Singen GmbH

  • Guten Morgen, liebe Engel und Engels, liebes Forum

    <engels>
    Die maligne Hyperthermie ist als Nebendiagnose mit dem Kode Z87.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese - Zustände, klassifizierbar unter S00-T98 zu verschlüsseln.
    Fehlerhaft wäre die Verschlüsselung mit T 88.3, da dieser Kode eine akut bestehende maligne Hyperthermie voraussetzt.
    </engels>

    Meinen Sie damit auch, dass es fehlerhaft wäre, die T88.3 zusammen mit der Z87.8 zu verschlüsseln?

    Falls ja - Sie codieren also nur die Z87.8 - haben Sie eine zusätzliche ND ohne CCL und ohne Informationsgehalt - wer hat nicht irgendwelche Zustände in der Eigenanamnese?

    Falls nein - Sie codieren Z87.8 und T88.3 - kriegen Sie auch Probleme:
    1 - Es gibt keine (z.B, +*) Zuordnung von Z87.8 zu T88.3 - die T88.3 könnte also ebenso für eine akute MH stehen und die Z87.8 für irgendetwas anderes.
    2 - Die Angabe anamnestischer ND mit den Codes für akut krankhafte Zustände ist zwar in diesem Fall vom ICD-Text gedeckt, m.E. aber nicht von den Kodierrichtlinien (oder allenfalls von einer sehr freien Interpretation).

    Fazit: Bei kodierrichtlinienkonformer Kodierung lässt sich m.E. a) die MH in der EA nicht trennscharf abbilden und b) nicht erlösrelevant kodieren.
    Die Kosten fürs Dantrolen sind also nicht über (AR-)DRG abbildbar.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Oh da war ich etwas voreilig!

    Die Kodes Z20 bis Z29 beziehen sich auf übertragbare Erkrankungen.
    Also Z29.8 wieder streichen

    Gruss
    R. Oeschger
    Arzt, Med.-Controlling
    Hegau-Klinikum Singen GmbH

  • noch ne kleine Spitzfindigkeit...
    wenn die Prophylaxe gleich der Therapie ist,ist es dann nicht gerechtfertigt die Krankheit zu kodieren - wie bei den behandelten Verdachtsdiagnosen? Vielleicht fällt von euch noch jemand ein passendes Beispiel ein ...hätte mein Dantrolen schon gern bezahlt - wenn schon früher nicht , dann wenigstens jetzt!
    Gruss
    Engel:(

  • Hallo Herr Jacobs

    in der Tat halte ich den ICD-Kode Z87.8 als (alleinigen) Nebendiagnose für die bessere Lösung.
    Natürlich sind bei vielen Patienten andere Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese bekannt, jedoch verbrauchen sie in der Regel keine diagnostischen, pflegerischen oder therapeutischen Ressourcen. Also sind sie auch nicht zu dokumentieren ! Im o.g. Fall besteht jedoch ein therapeutischer Aufwand und somit ist dies entsprechend über Z87.8 abzubilden.

    Gruss

    Engels
    Med. Controlling UKM Münster

  • Noch ein kurzer Zusatz:

    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.

    Gruss

    Engels

  • Noch ein kurzer Zusatz:

    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.

    Gruss

    Engels

  • Zitat

    Original von engels:
    Noch ein kurzer Zusatz:

    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.

    Gruss

    Engels

    Wie unterscheiden Sie eine behandelte Verdachtsdiagnose (Beispiel Meningitis Kodierrichtlinien D008a) die sich als solche nicht bestätigt, von einer tatsächlich vorhandenen? die Sie aber als Meningitis kodieren - auch nur durch das &quot;nicht näher bezeichnet&quot;.
    Herr YX! vom DIMDI empfiehlt jedenfalls ein Kode aus Z86 für mein Beispiel.
    Aber vielen Dank für Ihre Differenzierungsmüh`
    Gruss
    Engel

  • Hallo und guten Morgen,

    <engel>
    ...hätte mein Dantrolen schon gern bezahlt
    </engel>
    Sie können unter DRG Spielregeln nicht jeden Aufwand vergütet bekommen und Ihr Dantrolen fällt m.E. unter AR-DRG komplett flach.
    Ich glaube auch nicht, dass die G-DRGs diesen Spezialfall berücksichtigen werden, denn wieviele solcher Patienten mit echter MH in der Anamnese haben Sie? 0,01 oder 0,005%?
    Zweite ketzerische Frage: Ist es tatsächlich so ein Mehraufwand, wenn Sie mal Dantrolen geben, soweit ich weiß, wird das Zeug doch in Mengen von 50 oder 100 Ampullen vorgehalten - für den Fall einer echten MH, und wird in der Regel weggeschmissen, da die Verfallsfrist (warum?) von der Firma racht kurz gewählt ist.
    Also: Wieviel Prozent des Dantrolens, das Sie kaufen, wird tatsächlich eingesetzt? Ist Dantrolen nicht viel eher ein Fixkostenpunkt?
    Sorry, bin etwas abgeschweift.

    <engels>
    in der Tat halte ich den ICD-Kode Z87.8 als (alleinigen) Nebendiagnose für die bessere Lösung.
    Natürlich sind bei vielen Patienten andere Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese bekannt, jedoch verbrauchen sie in der Regel keine diagnostischen, pflegerischen oder therapeutischen Ressourcen. Also sind sie auch nicht zu dokumentieren ! Im o.g. Fall besteht jedoch ein therapeutischer Aufwand und somit ist dies entsprechend über Z87.8 abzubilden.
    </engels>

    Aber das ist doch ein inhaltsleerer Käsecode, damit übermitteln Sie doch keine Information. Die Z87.8 ist so unbestimmt, dass vollkommen unklar bleiben muss, welcher Aufwand auch nur ungefähr dahintersteht - kein DRG-System der Welt kann hier irgendwas sinnvoll berücksichtigen.

    <engels>
    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.
    </engels>

    Vollkommen richtig, mein Vorschlag in diesem speziellen Fall ist auch nicht, die T88.3 zu erfassen, sondern WEDER diese NOCH die Z.eppes zu kodieren.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs