Mamma-Ca und Lymphknotenmetastasen

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...füge mich aber.


    nicht dass ich (nach so langer Zeit) auskosten will, dass Sie sich fügen :d_zwinker:
    Ich konnte nur leider krankheitsbedingt nicht früher „eingreifen“ und möchte mich für meine deshalb fehlende Erwiderung entschuldigen. Aber selbstverständlich hatten Sie auch mit Ihrem Hinweis auf „Abnorme Befunde“ Recht.
    Somit könnten wir zu unser virtuellen „FAQ“- Site wieder eine Erkenntnis hinzufügen...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Selter,

    würden Sie dies heute in folgendem Falle auch noch gelten lassen ?

    Neugeborenes, sowohl praenatal, als auch postpartal diskreter Verdacht auf Trisonomie 21. ==> 2 ausführliche Gespräche des Arztes mit den Eltern.

    Bestätigung der Diagnose durch Chromosomenanalyse, die aber erst poststationär gemacht wurde.

    Darf die ICD Q90.9 \'Down-Syndrom, nicht näher bezeichnet\' aufgrund der Gespräche beim Kind als Nebendiagnose kodiert werden (Kein weiterer Aufwand wegen dieser Diagnose beim Kind)?

    Mit besten Grüßen,
    A.Stumvoll

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da es sich während des Aufenthaltes \"nur\" als Verdachtsdiagnose darstellte und Sie keine Behandlung (oder Verlegung) vorgenommen haben, kann es nicht kodiert werden (siehe DKR D008b).

  • Guten Tag,

    ist ein Down-Syndrom eine Krankheit? Ist diese behandlungsbedürftig? ?(
    Diese Fragen führen hier wohl zu weit.

    Der erhöhte Betreuungsaufwand, und sei es in diesem Fall der Eltern stellt mE einen relevanten Aufwand dar. Mehr als die ASS100-Dauermediaktion weitergeben wird oder unsere legendäre Kalinorbrause.

    Gruß
    sg :sterne:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von S_Glocker:
    Der erhöhte Betreuungsaufwand, und sei es in diesem Fall der Eltern stellt mE einen relevanten Aufwand dar.

    Das spielt keine Rolle, siehe meinen Beitrag oben: Verdachtsdiagnose ohne Therapie!

    Zitat


    Original von AST:
    Bestätigung der Diagnose durch Chromosomenanalyse, die aber erst poststationär gemacht wurde.

  • Hallo Herr Selter,

    wenn ich aber bei einem hochgradigen Verdacht auf z.B. eine Entzündung eine Antibiotika-Behandlung beginne, darf man ja auch die (Verdachts-)diagnose kodieren.

    So stellt sich die Frage, ob ausführliche Aufklärungsgespräche des Arztes mit den Eltern (mind. 1 Stunde) wegen Trisonomie 21 nicht auch zur \"Behandlung\" dazugehören ?

    Ähnliche Diskussionen gibt es bei den Rauchern, die man im Krankenhaus suchen muss, weil sie beim Rauchen sind, die bei jeder Visite mehrfachst (auch dokumentiert) über die Schädlichkeit aufgeklärt werden - darf man hier auch die F17.3 \'Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Entzugssyndrom\' auch nicht kodieren ?

    Oder bin ich jetzt zu stur ? :d_zwinker:

    Mit besten Grüßen,
    A.Stumvoll

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AST:
    Oder bin ich jetzt zu stur ? :d_zwinker:

    Hallo Herr Stumvoll,

    sieht so aus... :d_zwinker:

    Eine Antibiotikatherapie ist zweifelsfrei eine Therapie bezüglich der VD, somit hier als Vergleich komplett ungeeignet.

    Wenn wir jetzt jedes Gespräch als Behandlung ansehen (lassen wir mal die Pferdeflüsterer außen vor), brauchen wir uns eigentlich keine Sorge mehr bezüglich der Argumente gegenüber dem MDK machen, warum wir ND kodieren. Wir müssen doch bitte irgendwo selber eine Linie ziehen. Bei psychiatrischen/psychosomatischen Problemen mag ja ein Gespräch als Behandlung dienen, in den somatischen Kreisen doch eher als Info gewertet werden und nicht als Therapie. Ehrlich gesagt, kann ich mir kaum vorstellen, dass Sie dies ersthaft vertreten können.