Wiederaufnahme binnen 24 h in anderem Krankenhaus

  • Bitte dringend um Rat:
    Ein Patient wird aus unserem Krankenhaus entlassen.
    Innerhalb 24 Stunden wird er stationär in einem anderen Krankenhaus aufgenommen, mit einer anderen Erkrankung.
    Muß von uns ein Verlegungsabschlag gezahlt werden; zählt das als Verlegung?

    Freundliche Grüße an alle rauchenden Köpfe
    Nastie

  • Hallo Fr. Nastie,
    wenn Sie den Pat. entlassen haben (Entlassart 01) kann nicht von einer Verlegung gesprochen werden.
    Die Kasse wird evtl. natürlich prüfen ob Ihre Entlassung medizinisch gerechtfertigt war.

    Wenn Sie den Pat. wieder in Ihr Haus aufnehmen müssen Sie natürlich nach den Wiederaufnahmeregeln prüfen.

    So wie Sie den Fall darstellen ist es aber keine Verlegung und damit kein Verlegungsabschlag fällig.

    Gruß :sonne:

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Chudy!

    Ich glaube, dass Sie sich irren.

    Die KFPV 2004 sagt dazu in § 1 Abs. 1 Satz 4: Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.

    Der Entlassungsgrund spielt hier keine Rolle.

    Ein Abschlag ist dann ggf. nach Maßgabe des § 3 KFPV zu berechnen. Entscheidend ist dabei die mittlere Verweildauer, die käufmännisch auf die nächste ganze Zahl gerundet wird.

    Gruß

    versus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich kann hier nur die Ansicht von Versus teilen. Eine ähnliche Diskussion wurde hier geführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    der Irrtum liegt bei mir.

    Natürlich ist es eine Verlegung. Hab mal wieder die einzelnen Abschnitte in der Verordnung selbst interpretiert.

    Also Fr. Nastie es gelten die Abschlagsregelungen bei Verlegungen (§3 der KFPV 2004).

    Gut das so viele Augen mitlesen.

    Gruß
    M.Chudy :sterne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)