Liebes Forum,
ich habe mal wieder eine Frage zur Definition:
Wie sind die Begriffe \"untere Grenzverweildauer\" und \"obere Grenzverweildauer\" im DRG-System definiert?
Im Fallpauschalenkatalog ist jeweils der erste Tag mit Abschlag bzw. der erste Tag mit Zuschlag ausgewiesen.
In der KFPV 2004 sind die Abrechnungsregeln bezüglich Langliegerzuschlag und Kurzliegerabschlag folgendermaßen formuliert:
§1 (2) \"Ist die Verweildauer eines Patienten oder einer Patientin länger als die obere Grenzverweildauer, wird ... ein tagesbezogenes Entgelt abgrechnet.\"
§1 (3) \"Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist ... ein Abschlag von der Falllpauschale vorzunehmen.\"
Meiner Interpretation nach ist demzufolge
uGVD = erster Tag mit Abschlag + 1
oGVD = erster Tag mit Zuschlag - 1
Leider wirden die Begriffe \"uGVD\" und \"oGVD\" im Sprachgebrauch nicht einheitlich benutzt.
Gibt es eine offizielle Definition der Begriffe \"untere Grenzverweildauer\" und \"obere Grenzverweildauer\" im DRG-System? Wo könnte ich es genau nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen,
A. Lades